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29.11.2011, 15:57
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#1 (permalink)
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 29.11.2011
Beiträge: 3
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Web.de Klage
Ich weiß, dass dieses Thema schon oft diskutiert wurde, da ich aber auf der sicheren Seite sein will öffne ich einen eigenen Thread.
Worum es geht ist wahrscheinlich einigen bekannt. Ich habe zu meinem 18. Geburtstag eine premium Mitgliedschaft bei Web.de für 3 Monate "geschenkt" bekommen. Die Worte "gratis" oder "Geschenk" waren sehr deutlich hervorgehoben. Alles was man tun musste war einen Haken zu setzen und auf einen Button zu klicken auf dem stand "Geschenk auspacken". Die ganze Fläche war bunt und umrahmt, ein offensichtlicher Blickfang. Unterhalb dieser in sich abgeschlossenen Fläche befand sich jedoch eine Fußnote, die blass, grau und sehr klein abgebildet kaum unter den bunten Schaltflächen wahrzunehmen war, in der sich der Hinweis verbarg, dass nach den 3 Monaten "Probezeit" sofort ein Abo, das 5€ im Monate kosten solle anfällt.
Zu diesem Zeitpunkt habe ich mir keine großen Gedanken darum gemacht und das "Geschenk" angenommen. Ich habe diesen Account nur sehr sehr selten verwendet und irgendwann bekam ich dann Post. (Ich habe alle Briefe etc. noch abgeheftet hier) Die ersten Briefe kamen von Web.de in denen ich ermahnt wurde die bisher ausfallenden zahlen von damals noch 15€ + Mahngebühr zu zahlen. Ich habe diese Briefe zunächst ignoriert, weil ich das alles für die übliche Abzocke hielt, die keinesfalls rechtens ist. Später bekam ich dann Post vom BID (Bayrischer Inkasso Dienst). Das war mir schon sehr suspekt, was mich in meine Annahme bestätigte nichts befürchten zu müssen. (Habe diese Prozedur schon bei Freunden gesehen, die mir davon erzählten nachdem ich ihnen von der Sache berichtet hatte) Der nächste Schritt war die Kanzlei Hörnlein & Fleyer (Coburg), die weiterhin versuchte die Forderungen durchzusetzen. Von dieser Seite aus wurde mir auch mehrfach der Handel angeboten, dass alle Forderungen fallengelassen würden, wenn ich einen etwas geringeren Betrag zahlen würde. Nach diesem Angebot war ich mir eigentlich sicher gewesen, dass sie sich völlig bewusst sind, dass sie ihre Forderungen gerichtlich nicht durchsetzen können. Ich sah mich jedoch gezwungen zu reagieren als ich dann plötzlich Post vom Amtsgericht auf dem Schreibtisch hatte. Entgegen aller meiner Erwartungen hatte die Kanzlei die Sache weitergeleitet. Ich natürlich sofort Widerspruch eingelegt. Daraufhin bekam ich einen Anruf von der Kanzlei, die nochmals nachfragte, ob ich nicht zu einer außergerichtlichen Lösung bereit sei. Dies habe ich erst mal offen gelassen einen Termin vereinbart bis zu dem klar ist, ob ich zahle oder die Klage zulasse.
Das ist der Stand der Dinge bis jetzt. Ich hoffe, dass die Informationen reichen.
Jetzt bin ich etwas in Sorge. Die Forderungen sind von 15€ mittlerweile auf über 150€ angewachsen. Ich bin 19 Jahre alt und stecke mitten im Abitur. 150€ kann ich noch stämmen aber ein Verfahren kann ich nicht bezahlen.
Ich will mir relativ sicher sein, dass ich ein solches Verfahren gewinne, wenn ich mich darauf einlasse. Ich habe noch nie ein Gerichtsgebäude von innen gesehen und habe keine Ahnung, wie soetwas abläuft. Ich würde gerne wissen, wo ich frühere Urteile herbekomme, die gegen Web.de gesprochen wurden, auf die ich mich aber vor Gericht auch wirklich berufen könnte. Gibt es vllt. die Möglichkeit dieses Verfahren mit weiteren Personen zu bestreiten, die ebenfalls Opfer dieser "Werbeaktion" geworden sind. Auch bräuchte eine Quelle aus der ich die entsprechenden Gesetze (Werbegesetz etc.) beziehen kann auf die ich mich berufen wollen würde. Bei den Dingen, die ich im Internet finde bin ich immer sehr skeptisch und möchte gerne 100% verlässliche Quellen haben.
Danke für eure Hilfe. (:
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29.11.2011, 16:14
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#2 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 30.08.2010
Beiträge: 882
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AW: Web.de Klage
Nach den mir bekannten Informationen sind in den ca sieben Jahren, die es diese Probleme von Verbrauchern gegenüber/mit web.de gibt, bei vermutlich abertausenden von Betroffenen eine Handvoll Mahnbescheide als Testaktionen beantragt worden, denen nach Widerspruch keinerlei weitere gerichtliche Aktionen gefolgt sind. Es gibt bis heute nicht ein einziges für web.de positives Urteil.
Die rechtliche Un/position ist web.de nach meiner Ansicht mehr als bewußt. Dass sie immer noch versuchen Verbraucher einzuschüchtern, wirft ein sehr schlechtes Bild auf dieses Unternehmen
Mit ihrer "Zweitmarke" gmx betreiben sie seit der Übernahme übrigens denselben Zirkus.
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29.11.2011, 17:44
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#3 (permalink)
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 29.11.2011
Beiträge: 3
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AW: Web.de Klage
Von dieser Vergehensweise bin ich auch die ganze Zeit ausgegangen. Ich habe mich sofort informiert als der erste Brief kam. Jedoch irritiert es mich etwas, dass ich tatsächlich vom Amtsgericht eine Forderung erhalten habe. Bis zum Widerruf wird die Forderung ja noch nicht auf ihre Berechtigung überprüft. Jedoch passiert dies doch direkt nachdem der Widerspruch eingegangen ist, was bedeuten würde, dass zurzeit ein Verfahren läuft. Jedoch sind mir die ständigen Angebote zu einer außergerichtlichen Lösung sehr suspekt.
Mir ist es sehr wichtig, dass ich meine Sache 100% vertreten kann und die richtigen Belege habe. Wenn jetzt doch nichts mehr kommt es das gut, wenn nicht will ich aber darauf vorbereitet sein. Ich habe keine Lust in meinem Alter wer weiß wie viele € Schulden zu haben, weil ich das Verfahren zahlen muss.
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29.11.2011, 18:02
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#4 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 30.08.2010
Beiträge: 882
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AW: Web.de Klage
Zitat:
Zitat von DanielS
Bis zum Widerruf wird die Forderung ja noch nicht auf ihre Berechtigung überprüft. Jedoch passiert dies doch direkt nachdem der Widerspruch eingegangen ist, was bedeuten würde, dass zurzeit ein Verfahren läuft.
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Nach Widerspruch läuft gar nichts. Danach ist völlige Funkstille.
web.de müßte explizit Klage einreichen, was sie noch nie getan haben.
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29.11.2011, 18:23
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#6 (permalink)
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 29.11.2011
Beiträge: 3
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AW: Web.de Klage
Ok.. Ich hatte gelesen, dass nachdem das Amtsgericht die Mahnung geschickt hat und man ihr Widerspricht die Berechtigung zu dieser Forderung direkt überprüft wird. Widerspricht man nicht oder ignoriert das ganze so wird die Forderung rechtskräftig. Wenn ich da was falsch verstanden habe ändert das selbstverständlich die gesamte Situation und kann als weiterer Einschüchterungsversuch gewertet werden.
Dankesehr! (:
Genau soetwas habe ich gesucht. Wenn die nochmal anrufen kann ich denen das ja mitteilen. Ich denke dann habe ich meine Ruhe. Hatte mich schon gewundert, dass die sich das nach all dem was ich bisher gelesen habe trauen damit zu Gericht zu gehen aber wenn sie erst klagen müssen ist das ok. So hatte es die Dame am Telefon aber auch glaube ich formuliert.
Dann kann ich ja nun sagen auf der sicheren Seite zu sein.
Die machen den Mist immernoch, weil es wesentlich mehr Menschen gibt die spätestens beim Inkasso brief die Überweisung reinschmeißen und sich eben nicht informieren. Ich bin bis zu gerichtlichen Mahnung garnicht darauf eingegangen. Dann danke ich allen für die Hilfe und lehne mich zurück.
Gute Nacht.
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Kann geschlossen werden.
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29.11.2011, 18:28
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#7 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 30.08.2010
Beiträge: 882
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AW: Web.de Klage
Zitat:
Zitat von DanielS
Ok.. Ich hatte gelesen, dass nachdem das Amtsgericht die Mahnung geschickt hat und man ihr Widerspricht die Berechtigung zu dieser Forderung direkt überprüft wird.
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Es wird überhaupt nichts geprüft. Weder vorher noch hinterher. Ist übrigens eine
"einmalige" deutsche Spezialität.
Der Drohbrief in amtlicher Verpackung ( mehr ist das nicht) kostet 23€.
Zitat:
Zitat von DanielS
Widerspricht man nicht oder ignoriert das ganze so wird die Forderung rechtskräftig.
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Das stimmt. Deswegen ist es so wichtig die 14tägige Frist für den Widerspruch nicht zu versäumen.
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29.11.2011, 21:02
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#8 (permalink)
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Super-Moderator
Registriert seit: 12.09.2009
Beiträge: 2.628
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AW: Web.de Klage
Zitat:
Zitat von DanielS
Widerspricht man nicht oder ignoriert das ganze so wird die Forderung rechtskräftig.
Zitat:
Zitat von Niclas
Das stimmt. Deswegen ist es so wichtig die 14tägige Frist für den Widerspruch nicht zu versäumen.
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@Niclas;du enttäuscht mich.
Es gibt einen Rechtsbehelf gegen den Vollstreckungsbescheid.
Gegen den Vollstreckungsbescheid kann der Antragsgegner binnen zwei Wochen Einspruch einlegen.Passiert dies nicht,erst dann wird der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig.
__________________
.
Da einige Hinweise nichts fruchten.....
Wer fremde eMails veröffentlicht...wird für 1 Woche gesperrt.
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Update:>> Hier lesen
.................
Manchmal staune ich Bauklötze,und baue ein Wolkenhaus.
Ich staune weiter und komme nicht mehr raus.
....................
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29.11.2011, 21:12
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#9 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 30.08.2010
Beiträge: 882
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AW: Web.de Klage
Warum sich das Leben unnötig schwer machen? Das Kreuz zum
rechten Zeitpunkt an der richtigen Stelle erspart den ganzen Aufwand.
Hatte nicht vor das gesamte Programm zu erläutern....
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