Web.de Klage

DanielS

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Ich weiß, dass dieses Thema schon oft diskutiert wurde, da ich aber auf der sicheren Seite sein will öffne ich einen eigenen Thread.

Worum es geht ist wahrscheinlich einigen bekannt. Ich habe zu meinem 18. Geburtstag eine premium Mitgliedschaft bei Web.de für 3 Monate "geschenkt" bekommen. Die Worte "gratis" oder "Geschenk" waren sehr deutlich hervorgehoben. Alles was man tun musste war einen Haken zu setzen und auf einen Button zu klicken auf dem stand "Geschenk auspacken". Die ganze Fläche war bunt und umrahmt, ein offensichtlicher Blickfang. Unterhalb dieser in sich abgeschlossenen Fläche befand sich jedoch eine Fußnote, die blass, grau und sehr klein abgebildet kaum unter den bunten Schaltflächen wahrzunehmen war, in der sich der Hinweis verbarg, dass nach den 3 Monaten "Probezeit" sofort ein Abo, das 5€ im Monate kosten solle anfällt.

Zu diesem Zeitpunkt habe ich mir keine großen Gedanken darum gemacht und das "Geschenk" angenommen. Ich habe diesen Account nur sehr sehr selten verwendet und irgendwann bekam ich dann Post. (Ich habe alle Briefe etc. noch abgeheftet hier) Die ersten Briefe kamen von Web.de in denen ich ermahnt wurde die bisher ausfallenden zahlen von damals noch 15€ + Mahngebühr zu zahlen. Ich habe diese Briefe zunächst ignoriert, weil ich das alles für die übliche Abzocke hielt, die keinesfalls rechtens ist. Später bekam ich dann Post vom BID (Bayrischer Inkasso Dienst). Das war mir schon sehr suspekt, was mich in meine Annahme bestätigte nichts befürchten zu müssen. (Habe diese Prozedur schon bei Freunden gesehen, die mir davon erzählten nachdem ich ihnen von der Sache berichtet hatte) Der nächste Schritt war die Kanzlei Hörnlein & Fleyer (Coburg), die weiterhin versuchte die Forderungen durchzusetzen. Von dieser Seite aus wurde mir auch mehrfach der Handel angeboten, dass alle Forderungen fallengelassen würden, wenn ich einen etwas geringeren Betrag zahlen würde. Nach diesem Angebot war ich mir eigentlich sicher gewesen, dass sie sich völlig bewusst sind, dass sie ihre Forderungen gerichtlich nicht durchsetzen können. Ich sah mich jedoch gezwungen zu reagieren als ich dann plötzlich Post vom Amtsgericht auf dem Schreibtisch hatte. Entgegen aller meiner Erwartungen hatte die Kanzlei die Sache weitergeleitet. Ich natürlich sofort Widerspruch eingelegt. Daraufhin bekam ich einen Anruf von der Kanzlei, die nochmals nachfragte, ob ich nicht zu einer außergerichtlichen Lösung bereit sei. Dies habe ich erst mal offen gelassen einen Termin vereinbart bis zu dem klar ist, ob ich zahle oder die Klage zulasse.
Das ist der Stand der Dinge bis jetzt. Ich hoffe, dass die Informationen reichen.

Jetzt bin ich etwas in Sorge. Die Forderungen sind von 15€ mittlerweile auf über 150€ angewachsen. Ich bin 19 Jahre alt und stecke mitten im Abitur. 150€ kann ich noch stämmen aber ein Verfahren kann ich nicht bezahlen.
Ich will mir relativ sicher sein, dass ich ein solches Verfahren gewinne, wenn ich mich darauf einlasse. Ich habe noch nie ein Gerichtsgebäude von innen gesehen und habe keine Ahnung, wie soetwas abläuft. Ich würde gerne wissen, wo ich frühere Urteile herbekomme, die gegen Web.de gesprochen wurden, auf die ich mich aber vor Gericht auch wirklich berufen könnte. Gibt es vllt. die Möglichkeit dieses Verfahren mit weiteren Personen zu bestreiten, die ebenfalls Opfer dieser "Werbeaktion" geworden sind. Auch bräuchte eine Quelle aus der ich die entsprechenden Gesetze (Werbegesetz etc.) beziehen kann auf die ich mich berufen wollen würde. Bei den Dingen, die ich im Internet finde bin ich immer sehr skeptisch und möchte gerne 100% verlässliche Quellen haben.

Danke für eure Hilfe. :)
 

Niclas

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Nach den mir bekannten Informationen sind in den ca sieben Jahren, die es diese Probleme von Verbrauchern gegenüber/mit web.de gibt, bei vermutlich abertausenden von Betroffenen eine Handvoll Mahnbescheide als Testaktionen beantragt worden, denen nach Widerspruch keinerlei weitere gerichtliche Aktionen gefolgt sind. Es gibt bis heute nicht ein einziges für web.de positives Urteil.

Die rechtliche Un/position ist web.de nach meiner Ansicht mehr als bewußt. Dass sie immer noch versuchen Verbraucher einzuschüchtern, wirft ein sehr schlechtes Bild auf dieses Unternehmen
Mit ihrer "Zweitmarke" gmx betreiben sie seit der Übernahme übrigens denselben Zirkus.
 

DanielS

New member
Von dieser Vergehensweise bin ich auch die ganze Zeit ausgegangen. Ich habe mich sofort informiert als der erste Brief kam. Jedoch irritiert es mich etwas, dass ich tatsächlich vom Amtsgericht eine Forderung erhalten habe. Bis zum Widerruf wird die Forderung ja noch nicht auf ihre Berechtigung überprüft. Jedoch passiert dies doch direkt nachdem der Widerspruch eingegangen ist, was bedeuten würde, dass zurzeit ein Verfahren läuft. Jedoch sind mir die ständigen Angebote zu einer außergerichtlichen Lösung sehr suspekt.
Mir ist es sehr wichtig, dass ich meine Sache 100% vertreten kann und die richtigen Belege habe. Wenn jetzt doch nichts mehr kommt es das gut, wenn nicht will ich aber darauf vorbereitet sein. Ich habe keine Lust in meinem Alter wer weiß wie viele € Schulden zu haben, weil ich das Verfahren zahlen muss.
 

Niclas

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Bis zum Widerruf wird die Forderung ja noch nicht auf ihre Berechtigung überprüft. Jedoch passiert dies doch direkt nachdem der Widerspruch eingegangen ist, was bedeuten würde, dass zurzeit ein Verfahren läuft.
Nach Widerspruch läuft gar nichts. Danach ist völlige Funkstille.
web.de müßte explizit Klage einreichen, was sie noch nie getan haben.
 

schnippewippe

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Web .de wurde schon vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Abgemahnt. 2 Fälle.
http://www.vzbv.de/mediapics/kostenfallen_im_internet.pdf

Urteil vom 18. März 2009
Irreführende Geschenkwerbung für web.de Club-Mitgliedschaft
Urteil v.d. OLG Koblenz im Fall Web.de

?Dankeschön auspacken? - ein Fall irreführender Blickfangwerbung

Bei der Kritik lesen
„Dankeschön auspacken“ - ein Fall irreführender Blickfangwerbung



Urteil gegen 1&1 : Was gratis ist, muss gratis bleiben -

Angebote, die nach einiger Zeit in kostenpflichtige Abonnements übergehen, dürfen nicht als Gratisleistung angepriesen werden. Das hat das Landgericht Koblenz in einem Verfahren gegen den Internetdienstleister 1&1 entschieden und damit dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) recht gegeben. (1 HK O 85/09).
Hier ist bei uns schon viel darüber geschrieben worden.
http://www.echte-abzocke.de/computer-internet/304-web-de-8.html
 

DanielS

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Ok.. Ich hatte gelesen, dass nachdem das Amtsgericht die Mahnung geschickt hat und man ihr Widerspricht die Berechtigung zu dieser Forderung direkt überprüft wird. Widerspricht man nicht oder ignoriert das ganze so wird die Forderung rechtskräftig. Wenn ich da was falsch verstanden habe ändert das selbstverständlich die gesamte Situation und kann als weiterer Einschüchterungsversuch gewertet werden.

Dankesehr! :)

Genau soetwas habe ich gesucht. Wenn die nochmal anrufen kann ich denen das ja mitteilen. Ich denke dann habe ich meine Ruhe. Hatte mich schon gewundert, dass die sich das nach all dem was ich bisher gelesen habe trauen damit zu Gericht zu gehen aber wenn sie erst klagen müssen ist das ok. So hatte es die Dame am Telefon aber auch glaube ich formuliert.
Dann kann ich ja nun sagen auf der sicheren Seite zu sein.

Die machen den Mist immernoch, weil es wesentlich mehr Menschen gibt die spätestens beim Inkasso brief die Überweisung reinschmeißen und sich eben nicht informieren. Ich bin bis zu gerichtlichen Mahnung garnicht darauf eingegangen. Dann danke ich allen für die Hilfe und lehne mich zurück.
Gute Nacht.

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Kann geschlossen werden.
 

Niclas

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Ok.. Ich hatte gelesen, dass nachdem das Amtsgericht die Mahnung geschickt hat und man ihr Widerspricht die Berechtigung zu dieser Forderung direkt überprüft wird.
Es wird überhaupt nichts geprüft. Weder vorher noch hinterher. Ist übrigens eine
"einmalige" deutsche Spezialität.
Der Drohbrief in amtlicher Verpackung ( mehr ist das nicht) kostet 23€.

Widerspricht man nicht oder ignoriert das ganze so wird die Forderung rechtskräftig.
Das stimmt. Deswegen ist es so wichtig die 14tägige Frist für den Widerspruch nicht zu versäumen.
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Widerspricht man nicht oder ignoriert das ganze so wird die Forderung rechtskräftig.
Das stimmt. Deswegen ist es so wichtig die 14tägige Frist für den Widerspruch nicht zu versäumen.
@Niclas;du enttäuscht mich.
Es gibt einen Rechtsbehelf gegen den Vollstreckungsbescheid.
Gegen den Vollstreckungsbescheid kann der Antragsgegner binnen zwei Wochen Einspruch einlegen.Passiert dies nicht,erst dann wird der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig.
 

Niclas

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Warum sich das Leben unnötig schwer machen? Das Kreuz zum
rechten Zeitpunkt an der richtigen Stelle erspart den ganzen Aufwand.

Hatte nicht vor das gesamte Programm zu erläutern....
 

vik

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Oh Gott, ich habe genau das gleiche Problem und zwar kann ich mich wirklich nicht erinnern etwas wie einer "Clubmitgliedschaft" zugestimmt zu haben, es war auf einmal da, gleich nach meinem 18. Geburtstag. Jedenfalls war ich auf einmal Clbumitglied, ich dachte nie, dass man dafür zahlen muss. Stand nie in einer Mail oder sonst wo. Dann bekam ich nach ein paar Monaten ein Mahnschreiben per Mail ich sollte doch den noch fehlenden Betrag zahlen, von dem ich überhaupt nichts wusste! Ich habe es ignoriert und das zweite Mahnschreiben folgte. Dann dachte ich:"Gut, dann kündige ich eben mein Konto." Was ich auch tat, doch sie gaben mir die Information ich müsste noch bis zum 31.05.2013 warten?! Ich habe weiter nichts getan. Und heute öffnet sich ein Fenster es wird die nächsten Tage ein Schreiben des Inkassobüros kommen und so weiter. Ich habe jetzt ehrlich gesagt Angst, dass ich wirklich vor Gericht muss. Und überhaupt was soll ich machen, wenn ich dieses Schreiben erhalte?

Ich würde mich wirklich freuen, wenn jemand mir "helfen" könnte...
 

schnippewippe

New member
Lese dir mal die 2 Seiten hier durch- Auch das was in den Links steht.
Da du dummerweise eine Kündigung geschickt hast ,die sie aber nicht angenommen haben, haste noch mal Glück gehabt.:)
Da sie deine Kündigung nicht angenommen haben, würde ich nun den Vertrag wegen Täuschung und Irrtum anfechten.

Hier mal einen Musterbrief den du für dich ja ändern kannst.
Hilfe! Ungewolltes Abo bei web.de/gmx.de. Wie werde ich das los? | Diskussionsforum auf computerbetrug.de
Club-Mitglied bei Web.de?
Ein Brief vom Inkasso ist nichts weiter als eine andere Art zu Mahnen. Viele zahlen dann aus Angst.

Würde mir vom von dem Schreiben was du schickst eine Kopie machen. Manche vergessen das. Dann das Original per Einschreiben mit Rückantwort schicken. Das beruhigt die Nerven. Wenn die Karte zurück kommt, diese aufheben.

WEB.de ? Mahnung wegen WEB.de Clubvertrag

...............Auch im Zusammenhang mit den von web.de bzw. der 1&1 Mail & Media GmbH behaupteten Vertragsabschlüssen gelten grundsätzlich die Regelungen zu Onlineverträgen. In der Regel steht Verbrauchern bei Vertragsabschlüssen über das Internet ein Widerrufsrecht (§ 312 b BGB, § 312 d Abs. 1 S. 1 BGB, § 355 BGB) zu. Danach kann ein Verbraucher seine Willenserklärung, die zum Vertragsabschluss führen sollte (hier die angebliche Anmeldung beim web.de Club) innerhalb einer Frist von 2 Wochen gegenüber dem Vertragspartner schriftlich ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die zweiwöchige Widerspruchsfrist beginnt dabei erst, wenn der Verbraucher die Widerrufsbelehrung in Textform (z. B. per E-Mail) erhalten hat. Eine Widerrufsbelehrung, die nur ins Internet gestellt wird, dem jeweiligen Vertragspartner aber nicht bei oder nach Vertragsabschluss nochmals in Textform zur Verfügung gestellt wird, genügt den gesetzlichen Anforderungen grundsätzlich nicht.

Aufgrund der Art und Weise des Vertragsabschlusses (meist unter dem Vorwand des angeblichen „Geschenks“ kommt auch eine Anfechtung des Vertrages wegen Irrtums sowie unter Umständen wegen arglistiger Täuschung in Betracht. Soweit Sie sich bei der Anmeldung in dem Glauben befunden haben, das Angebot sei kostenlos, lag ein rechtserheblicher Irrtum vor. In diesem Falle wäre grundsätzlich eine Anfechtung des Vertrages nach § 119 BGB möglich. Darüber hinaus kommt unter Umständen auch eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung (§ 123 BGB) in Betracht, da durch die Gestaltung des Angebots der Eindruck erweckt wird, es handle sich um ein kostenloses Angebot („Geschenk“). Die Hinweise auf die entstehenden Kosten können daher Verbraucher leicht übersehen werden.“
Dr. Bücker - Web.de Clubmitgliedschaft als Geschenk "verpackt" ist unzulässig
 

vik

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Also habe ich das irgendwie richtig verstanden: Heute kam nämlich das Schreiben von WEB.DE mit den nun aktuellen Zahlungen, die ich noch tätigen müsste. Soll ich diese jetzt weiter ignorieren?
 

schnippewippe

New member
Da du das mit der Kündigung in deinen Schreiben mitgeteilt hast, ist es besser wenn du den angeblichen Vertrag anfechtest.

In meinen Post oben ist ein Link mit einen Brief . Den kannst du für dich passend machen.
 

schnippewippe

New member
Button-Lösung bei GMX und web.de: 1&1 vom vzbv abgemahnt

Button-Lösung bei GMX und web.de: 1&1 vom vzbv abgemahnt
28.08.2012

Verband zieht nach erster Stichprobe insgesamt aber positives Fazit


Insgesamt positive Auswirkung der Button-Lösung-Vorschrift

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat nun 109 Webseiten auf die Einhaltung der neuen Regelung überprüft - und insgesamt ein positives Fazit gezogen. So hätten sich in der Stichprobe der Verbraucher*zentralen-Dachorganisation 92 Prozent der Betreiber an die Vorgaben gehalten. 88 der Websites seien erst gar nicht mehr aufrufbar gewesen, bei weiteren 13 Seiten sei keine (kostenpflichtige) Anmeldung mehr möglich gewesen.

Einen Teil der restlichen Angebote - darunter auch die Portale von GMX und web.de - beanstandet der vzbv jedoch nach wie vor. "Entweder fehlen wichtige Vertragsinformationen (...) oder die vorgeschriebene Beschriftung des Buttons wie "zahlungspflichtig bestellen" ist nicht vorhanden", monieren die Verbraucherschützer. .....................mehr im Link
Wollte mir mal deren Button ansehen und da kam mir doch was seltsam vor.
Was ich als Erstes gesehen habe.


Ok klicke ich mal rauf



Also bis hier habe ich nicht von einer Verlängerung gesehen.


Es sei denn ich hätte da nicht auf den Button geklickt,sondern hätte erst einmal noch nach unten gescrollt.



Hier mal wie die Seite aussieht wenn ich alles sehen kann.



Da was lesen zu können ist gleich Null.


Also Aufpassen und immer Scrollen !!! Egal wo ihr Euch anmeldet.

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vik

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also bei mir ist das ganze jetzt auch schon paar monate her. sie haben mir immernoch vom bid mahnungen und forderungen geschickt. daraufhin habe ich das ganze bestritten mit einem musterbrief den ich so hier als hilfeleistung als antwort erhalten habe. jedenfalls haben sie jetzt den betrag von 80 euro auf 50 gekürzt und den bestreit abgelehnt da ich einige erforderliche maßnahmen durchgeführt habe (nutzername, passwort angegeben; agbs zugestimmt usw.)
jedenfalls ist heute die frist zur zahlung der 50 euro abgelaufen und somit wird die forderung wieder auf 80 euro erhöht. ein brief vom amtsgericht habe ich noch nicht bekommen. und davor habe ich das ganze auch gekündigt, weil ich da noch nicht weiter in die "scheiße" rutschen wollte. aber irgendwie erweist sich das jetzt als genau gegenteilig.
ich möchte mir absolut sicher sein, dass kein gerichtliches verfahren eingeleitet wird. weil ich gerade mal 18 jahre alt bin und keine lust hab ein ganzes gerichtsverfahren zu zahlen. außerdem habe ich nicht das geld dafür.
daher jetzt ganz direkt meine frage: soll ich diese jetzigen 80 euro zahlen oder soll ich warten bis der brief vom amtsgericht kommt und den eben dann mit der widerruf innerhalb der 14 tage frist zurück schicken?
 

Niclas

Active member
soll ich diese jetzigen 80 euro zahlen oder soll ich warten bis der brief vom amtsgericht kommt und den eben dann mit der widerruf innerhalb der 14 tage frist zurück schicken?
Ein gerichtlicher Mahnbescheid kann gegen eine Gebühr von 23€ von jedem Deppen beantragt werden, da ein Mahngericht die Berechtigung der Forderung nicht prüft. web.de soll gelegentlich Mahnbescheide beantragt haben. Nach Widerspruch hat es aber in 8 Jahren bis heute nicht eine einzige Klage/Prozess gegeben.
 
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