BASE - Teilkündigung und Inkasso

jojo123

New member
Hallo zusammen,

ich habe im Juni 2011 meinen Vertrag bei Base verlängert.

Vereinbart worden ist, dass die Papierrechnung nach Hause geschickt wird und der Betrag per Lastschrift abgebucht werden sollte. Wie immer in den letzten 6 Jahren.

Dies ist jedoch nicht geschehen. Nach meinen Anrufen bei Base konnte mir keiner helfen, aber man bot mir an Kopien der Rechnungen der letzten 2 Monate (Juni und Juli) durchzusenden. Diese kamen an, aber es wurde nicht abgebucht.

Als ich dann im August 2011 nach 3 Wochen vom Urlaub zurückkam, wurde immer noch nichts abgebucht und es lag auch keine Rechnungen von Base im Briefkasten, aber eine Mahnung habe ich gefunden von Base.

Freitags erhalten, bin ich am Montag direkt zum Base Shop. Hier sagte der Base Mitarbeiter, ich hätte eine offene Rechnung von 27 €, die ich direkt beglich, damit alle Forderungen erledigt sind, wurde von der Base Finanzabteilung mitgeteilt. Den Beleg habe ich selbstverständlich.

Plötzlich bekam ich Post vom Real Inkasso Unternehmen. Es seien etwas mehr als 100 € Hauptforderung und ca. 65 € Inkasso Kosten. Hauptforderung besteht laut Aussage der Dame beim Inkasso aus "einer bezahlten Rechnung" - wurde von mir beglichen - Beleg vorhanden und aus einer Rechnung wo ich keine Rechnung erhalten habe und der aktuellen August Rechnung (welche ich erst letzte Woche erhalten habe) - wurde laut Aussage der Dame vom Inkasso mit in die Hauptforderung miteinberechnet.

Wieso geht das ans Inkasso, wenn ich im Shop, mit Rücksprache von der Finanzverwaltung die Forderung beglichen habe? Wieso wird mir gesagt, dass der Vertrag jetzt leider TEIL gekündigt ist und ich nur noch Anrufe empfangen kann?

Im AGB unter 5.7. BASE steht: Die Rechnungsbeträge sind mit Zugang der Rechnung ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig. Der Kunde hat die Möglichkeit, die Rechnung in elektronischer oder in Papierform zu erhalten.
Bei Wahl der Papierrechnung fallen dafür gesonderte Kosten an, die der Preisliste zu entnehmen sind.

Ich bezahle 1 € für die Papierrechnung, erhalte diese aber nicht? Das Lastschriftverfahren hat auch seitens Base nicht funktioniert, denn es wurde nicht eingezogen. Also wurden 2 Leistungen nicht erfüllt seitens Base:

1.) vereinbarte Rechnungen für 1€ und Einzelverbindungsnachweise sind fehlend seit 2 Monaten.
2.) Lastschrift wurde nicht eingelöst

Jetzt kommt der Hammer:

3.) Plötzlich erhalte ich für August eine ganz saubere Rechnung, jedoch stelle ich fest, dass ein Grundpreiszuschlag für Handy berechnet wird.

Ich habe überhaupt gar kein Handy bei der Vertragsverlängerung von Base abgeschlossen!

In welchen Vertragsunterlagen soll dies vermerkt sein? Wo soll ich bitte unterschrieben haben, dass ich ein Handy mit Grundpreisaufschlag wollte? Auf Verdacht beim BASE Vertragspartner, habe ich dort angerufen und die Vertragsunterlagen per Post verlangt, was seit 3 Wochen nicht angekommen ist.

Ich werde zum Anwalt gehen, wenn Base nicht versteht, dass mein Konto immer gedeckt war, da ich gut verdiene und mir Mobilfunkverträge leisten kann. Jedoch möchte ich noch Meinungen und Wege finden, wie man
damit jetzt umgeht, wenn der Netzbetreiber die Fehler nicht einsieht und selber gegen ihre eigenene AGB verstößt!

PS: Ich habe noch eine Kundennummer bei BASE und dort ist so ein Fehler noch nie vorgekommen.
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Jedoch möchte ich noch Meinungen und Wege finden, wie man
damit jetzt umgeht, wenn der Netzbetreiber die Fehler nicht einsieht und selber gegen ihre eigenene AGB verstößt!
Den Betreiber beweissicher auf die strittigen Sachen hinweisen.
:whistle: habe ich ein Problem mit meinen Provider,.....kündige ich fristgerecht.
Ist bisher nur einmal passiert..aber es wirkte Wunder.
Ich werde zum Anwalt gehen, wenn Base nicht versteht,
So wie ich es sehe ist es der richtige Weg.
Vergesse nicht diese Kosten beim Anbieter einzufordern.
 

Thorque

New member
Um es hart zu sagen:

Als vertragspartner hast du die PFLICHT jede Rechnung nach erhalt SOFORT zu begleichen, da deine Rechnungen RÜCKWIRKEND bezahlt werden. d.H für dich erhälst du eine Mahnung bekommst du sie 2 Wochen nach Rechnungsstellung.
Das bedeutet du bekommst die erste Mahnung 6 Wochen nach dem du deine Leistung bereits erhalten hast.



Geh mal in den Aldi leg deine Waren aufs Band pack ein und sag der Kassierein du zahlst in 6 Wochen...

Mal abgesehen davon das du jenachdem welchen vertrag du hast nicht 1 oder nicht 2 sondern 3 mahnungen erhälst die sich über eine Zeitspanne von 6 Wochen ziehen.

Bedeutet das man ans Inkasso abgegeben wird 12 Wochen nach dem man seine leistungen erhalten hat.

Erschwerend kommt hinzu das du bei Base 3 Möglichkeitne hast deine Rechnungen zu erhalten bzw eigentlich nur 2. Online wo du dir bei der Kundenbetreuung einrichten lassen kannst das du eine Mail bekommst & eine SmS das es eine neue Rechnung gibt. Oder auf Papier....

Selbst wenn du Lastschriftkunde bist, bist du trozdem der Vertragspartner und hast sorge zutragen das dein Teil des Vertrages eingehalten wird.
Zusätzlich ist es einfach Quatsch einen zahlenden Kunden mit absicht ans Inkassobüro zu übergeben, statt einen Kunden zu haben der 24 Moante oder länger Geld bringt.

Ich verweise hierbei nochmal darauf das DU verpflichtet bist deinen teil des Vertrages einzuhalten und mit nicht zahlung verstößt du dagegen.
Was aber wesendlich schlimmer ist die tatsache das du Verpflichtet bist dich zu erkundigen bedeutet:

Erhälst du keine Rechnung musst du sorge tragen das du deinen Teil der Vertrags vereinbarung einhälst bedeutet du musst bei Base anrufen und fragen wie hoch deine Rechung ist und ggf. dir eine neue zuschicken lassen.


Alles in allem sehe ich das ganze so das es hier einfach nur darauf zurück zuführen ist das du deinem teil der Vertragsvereinbarungen nicht nachgekommen bist so hart es klingt aber das ist Fakt.


Und der Rechtsanwalt wird dir da nicht weiterhelfen können allgemein könnte man sagen hättest du selbst bei Base mal angerufen hätten dir die Mitarbeiter mit 100%ger sicherheit gesagt das du bald beim Inkasso landest.
Denn durch dich verdienen sie ihr Geld, von den Inkasso gebühren haben die nix nur der RA, von nem Kunden der seinen Vertrag 24 Monate fristgerecht zahlt hingegen schon ;)

Sorry das es so Hart klingt aber das ist nunmal traurige realität...
 
Zuletzt bearbeitet:

jojo123

New member
@ Thorque:

Danke für dein Statement...hilft zwar keinem weiter, außer dass du dich als Klugscheisser darstellst. Arbeitest du bei Base? Sieht schwer so aus.

Ein Anwalt kann mehr als du denkst :)

Die Sache läuft bereits. Hatte die Beträge von einem anderen Konto ein bezahlt und denen die Unterlagen durchgeschickt.
 

Thorque

New member
Gott sei dank nicht aber ich habe selbst einen Base Vertrag und habe mir die mühe gemacht derren AGBs zu lesen bevor ich den Vertrag unterzeichnet habe.

An der tatsache das du deine Rechnungen nicht fristgerecht gezahlt hast wird er leider wenig machen können aber halt mich doch heir mal auf dem laufenden was dabei raus kommt.
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
das du deinem teil der Vertragsvereinbarungen nicht nachgekommen bist so hart es klingt aber das ist Fakt.
Kann es sein das du den Beitrag nicht gut gelesen hast?
Zur Erinnerung:
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Vereinbart worden ist, dass die Papierrechnung nach Hause geschickt wird und der Betrag per Lastschrift abgebucht werden sollte. Wie immer in den letzten 6 Jahren.
[...]

Als ich dann im August 2011 nach 3 Wochen vom Urlaub zurückkam, wurde immer noch nichts abgebucht und es lag auch keine Rechnungen von Base im Briefkasten, aber eine Mahnung habe ich gefunden von Base.
Wenn ein Lastschriftverfahren vereinbart wurde dann liegt der Fehler beim Lieferanten.
An der tatsache das du deine Rechnungen nicht fristgerecht gezahlt hast wird er leider wenig machen können
Und eine Rechnung muß ich erst bezahlen wenn ich sie erhalten habe.
Den Beweis,das ich eine Rechnung erhalten habe,muß der Absender liefern.
Geh mal in den Aldi leg deine Waren aufs Band pack ein und sag der Kassierein du zahlst in 6 Wochen.
Ein schlechter Vergleich.Das ist ein Sofortkauf,Der Verkäufer liefert unmittelbar nach Abschluss des Kaufvertrages (Zug-um-Zug-Geschäft)

Worum es hier geht ist ein Kreditkauf.Der Lieferer räumt dem Käufer das Recht ein, erst eine bestimmte Zeit nach Erhalt der Ware zu bezahlen.
 
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