Werbung per Telefon, E-Mail oder SMS ist nur zulässig, wenn Verbraucher vorher ausdrücklich in einer gesonderten Erklärung zugestimmt haben. Doch Anbieter und Direktmarketingfirmen versuchen immer wieder, die gesetzlichen Vorschriften zu unterlaufen. Dagegen hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) jetzt in mehreren Fällen erfolgreich geklagt. Der Verband fordert, das Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung zu verschärfen.
[...]
Urteil des OLG München vom 21.07.2011, 6 U 4039/10 (Sky)
Urteil des LG Berlin Urteil vom 28.06.2011, 16 O 249/10, nicht rechtskräftig (adRom)
Beschluss des LG Berlin vom 28.06.2011, 16 O 762/04, nicht rechtskräftig (prima call)
Quelle&mehr:
VZBV.de
__________________
.
Da einige Hinweise nichts fruchten.....
Wer fremde eMails veröffentlicht...wird für 1 Woche gesperrt.
Wer Klarnamen verwendet....wird für 1 Woche gesperrt.
Wer "böse" Wörter benutzt....wird für 1 Woche gesperrt
Update:>>
Hier lesen
.................
Manchmal staune ich Bauklötze,und baue ein Wolkenhaus.
Ich staune weiter und komme nicht mehr raus.
....................