SIS Senioren Info Service GmbH Abzocke ? 10€ im Monat

schnippewippe

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SIS Senioren Info Service GmbH

Das perfekte Serviceprogramm für ältere Menschen - oder die perfekte Abzocke ?
Verbraucherzentrale rät, nach Werbeanrufen auch die monatliche Telefonrechnung zu überprüfen
Unerwünschte Werbeanrufe sind für ältere Menschen, die rund um die Uhr telefonisch erreichbar sind, mittlerweile ärgerlicher Alltag. Ob Gewinne, Gesundheitspillen, Telekommunikations-dienstleistungen oder Reiseschnäppchen - tagtäglich versuchen eifrige Call-Center-Mitarbeiter und Firmenvertreter ihre Produkte an den Mann oder die Frau zu bringen. Die Abzockermasche - per Telefonat Verbrauchern Verträge regelrecht unterzuschieben - läuft ungebrochen.

Gegenwärtig reiht sich eine SIS Senioren Info Service GmbH mit Sitz in München in diesen Kreis ein. "Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, gerade der älteren Generation mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Das haben Sie sich verdient! So viel haben Sie in Ihrem Leben geleistet. Einen Teil möchten wir Ihnen nun mit dem Senioren Info Service zurückgeben." Hier wollen Geschäftemacher aber nicht nur geben, sondern auch nehmen! Für die Möglichkeit, montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr eine spezielle Betreuungs-Telefonnummer anrufen zu können, wird monatlich über die Telefonrechnung ein Betrag von 9,95 Euro abgerechnet. Aber was wird dafür geboten? Schlagworte wie Expertenberatung, Einkaufsberatung, Preisvergleiche, Dienstleistungsvermittlung tauchen in den Werbebeilagen des Willkommensschreibens auf. Hier erfahren die Betroffenen im Kleingedruckten auch, dass dieser "Service" eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten hat und danach monatlich kündbar sei. Nach dem Kleingedruckten - den AGB - kommt ein derartiger Vertrag erst zustande, wenn SIS dem Verbraucher nach Eingang eines ausgefüllten Anmeldeformulars den Zugang zum Telefonservice frei schaltet. Dass dem offensichtlich nicht immer so ist, belegt die Beschwerde von Frau B., der trotz ausdrücklicher Ablehnung des telefonischen Angebotes im Folgemonat der Betrag von knapp 10 Euro über die Telefonrechnung von SIS abgebucht wurde.
Bereits im Zusammenhang mit anderen untergeschobenen Dienstleistungen wurde in der Vergangenheit auf die Telefonrechnung zugegriffen. Verbraucher sollten deshalb, so die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. nicht nur regelmäßig ihre Kontoauszüge kontrollieren, sondern auch ihre Telefonrechnung auf unberechtigte Forderungen überprüfen. ............aus dem link
 

schnippewippe

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Telefonische Senioren-Abzocke verboten- Bundesnetzagentur Aufsichtsbehörde

Telefonische Senioren-Abzocke verboten

Bonn (dpa) - Die Bundesnetzagentur hat die automatische Bestellung eines Senioren-Info-Service über Werbeanrufe verboten. Dies teilte die Aufsichtsbehörde am Montag in Bonn mit.

Danach hatte das Münchener Unternehmen SIS Senioren Info Services GmbH überwiegend ältere Leute angerufen und ihnen über eine automatische Bandansage einen Auskunfts- und Recherchedienst angeboten. Am Ende der Ansage wurde man aufgefordert, "Ja" zu sagen.
Doch auch wer dies nicht tat, erhielt anschließend ein Schreiben, wonach er den Dienst abonniert hatte. Die Kosten von 9,95 Euro im Monat wurden direkt über die Telefonrechnung abgerechnet. Diese Praxis der Münchener Firma wurde von der Bundesnetzagentur nun als rechtswidrig verboten. Bereits ausgestellte Rechnungen müssen von den Verbrauchern nicht mehr bezahlt werden. Wer bereits bezahlt hat, sollte sich nach einer Empfehlung der Netzagentur überlegen, ob er das Geld - vielleicht mit Hilfe von Verbraucherzentralen oder eines Anwalts - zurückfordert. ........aus dem link
 

De kleine Eisbeer

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AW: Telefonische Senioren-Abzocke verboten- Bundesnetzagentur Aufsichtsbehörde

Telefonische Senioren-Abzocke verboten
Hierbei ist zu beachten:
Das Verbot wurde gegenüber sämtlichen Netzbetreibern ausgesprochen, über deren Telefonrechnungen die SIS Senioren Info Services GmbH Verbrauchern mittels der Produkt-ID 18SI4 Entgelte für einen telefonischen Auskunfts- und Recherchedienst für Senioren berechnet. Diese Produkt-ID entspricht bei der Telekom Deutschland GmbH der Artikel-/Leistungsnummer 67721. Das Verbot gilt rückwirkend für die Zeit ab dem 9. Juni 2011.
[...]
Die Bundesnetzagentur bittet die Verbraucher auch weiterhin, sie über derartige Werbeanrufe und Forderungen zu informieren. Es ist nicht auszuschließen, dass diese Werbeanrufe unter anderen Rufnummern fortgesetzt bzw. ähnliche Forderungen unter anderen Produkt-IDs bzw. Artikel-/Leistungsnummern erhoben werden.

Quelle&mehr: Bundesnetzagentur
 
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