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Alt 08.08.2011, 15:49   #11 (permalink)
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Wenn es dich beruhigt dann schreibe einen Widerspruch.

Zitat:
Ich hatte vor rund 2 Monaten einen Anruf, ob ich denn eine Zeitschrift testen wolle.
Die Telefontante sagte, dass ich das Heft nach dem ersten Exemplar nicht weiter beziehen werde - außer ich melde mich dort und sage, dass ich es weiter haben will.
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Alt 20.10.2011, 16:21   #12 (permalink)
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Hallo, hab das gleiche Problem mit der gleichen Zeitschrift, "Winner´s Club". Ein Brief im August, dass ich ein probeabo der besagten Zeitschrift bekomme, sowie eine automatische Verlängerung, sollte ich mich nicht melden( hatte nur die ersten Zeilen gelesen ehe ich gemerkt habe das es Werbung ist und es im Mülleimer landete), woraufhin auch besagte Zeitschrift kam. Nach der zweiten Ausgabe dann die Rechnung für ein Jahresabo, woraufhin inzwischen noch ein zweiter Brief und ein Anruf folgte, den ich einfach beendet habe. Würde nun gerne wissen, was noch auf mich zukommt (zukommen kann) , wie weit diese Firma geht, ob ich rechtliche Konsequenzen zu befürchten habe usw, hat jemand vielleicht konkrete Erfahrungen mit dieser Firma?
Mfg Shadow
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Alt 20.10.2011, 17:52   #13 (permalink)
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Ich würde nichts machen.
Ist nämlich eine unbestellte Leistung im Sinne des § 241a BGB. Und deswegen bleibt der Versender zwar Eigentümer, aber ihm ist der Herausgabeanspruch genommen, quasi als Sanktion für wettbewerbswidriges Verhalten.

Zitat:
.......................
Zusendung unbestellter Waren
Die Lieferung unbestellter Waren oder die Erbringung sonstiger unbestellter Leistungen durch einen Unternehmer an einen Verbraucher begründen gegen diesen weder einen Anspruch auf Bezahlung der Leistung noch auf Herausgabe der Ware.

Wird eine Ware unbestellt zugesendet, so liegt darin häufig der Antrag des Unternehmers zum Abschluss eines Vertrages. Das Schweigen des Verbrauchers (z. B. Nichtzurücksendung der Ware, Nichtablehnung) bedeutet keine Annahme des Vertragsangebotes, auch dann nicht, wenn der Unternehmer erklärt, die Nichtablehnung oder Nichtzurücksendung gelte als Annahme des Vertragsangebotes.

Ein Vertrag zwischen Unternehmer und Verbraucher kommt nur zu Stande, wenn der Verbraucher die Leistung bezahlt oder die Annahme des Vertragsangebotes ausdrücklich erklärt.
.........................mehr im link
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