Abzocke-Geldforderungen der Firma Global Factoring Inc.-Rechtsanwalt Michael B**N

schnippewippe

New member
Da die Sache ja auch bei uns in Deutschland läuft , stelle ich es mal als Thema ein.

ACHTUNG vor Geldforderungen der Firma Global Factoring Inc. durch einen Rechtsanwalt Michael B**N aus Gießen (Deutschland)

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In dem Schreiben wird behauptet, dass im Jahr 2009 oder 2010 eine telefonische Zusage über die Teilnahme an einer Lotto-Spielgemeinschaft erfolgt ist. Für die Bezahlung des monatlichen Spielbeitrages von 79 Euro wäre dabei die Abbuchung vom Konto vereinbart worden.

Zur Hauptforderung werden laut Beilage auch noch Gläubigerkosten, Zinsen, Rechtsanwalts-Gebühren und eine Auslagengebühr in Rechnung gestellt, sodass aus der Hauptforderung von € 79,00 eine Gesamtforderung von € 138,71 zustande kommt, die auf das im Briefkopf benannte Konto des Rechtsanwaltes Michael B**n zu überweisen wären.

Laut Auskunft des Bundesweiten amtlichen Anwaltsverzeichnisses ist Herr Bohn seit 29.12.1983 als Anwalt zugelassen. Als Kammerzugehörigkeit ist die Rechtsanwaltskammer Frankfurt angegeben. Beschwerden gegen Herr B**n wären dann also an die Rechtsanwalskammer Frankfurt zu richten. Hier noch die Telefonnummer laut Anwaltsregister: 004964178064

Betroffene Konsument_innen können sich zwar an ein Telefonat erinnern, nicht jedoch an eine telefonische Vereinbarung über einen kostenpflichtigen Vertrag. Sie haben keine schriftliche Auftragsbestätigung und seither auch keine Forderung über monatliche Spielbeiträge einer Firma Global Factoring Inc. Erhalten, oder eine sonstige Vertragsvereinbarung mit diesem Unternehmen geschlossen.

Es ist hier davon auszugehen, dass diese angeblichen „Forderungen“ gänzlich zu Unrecht bestehen.

Ein Rechtsanwaltsschreiben setzt Betroffene natürlich unter Druck. Dennoch sollten sich Konsumenten nicht verunsichern lassen und auf keinen Fall zahlen.

Wenden Sie sich in so einem Fall bitte direkt an unsere Soforthilfestelle: sos@verein-vpt.at
oder unter der kostenlosen Hotline: 0800 810 833...........aus dem link
Rechtsanwalt Michael Bohn verunsichert Konsumenten
AK - Oberösterreich
Sollten Sie der Meinung sein, dass Sie keinen Vertrag abgeschlossen haben, raten wir Ihnen den Musterbrief (word/25 kb)an Anwalt Michael B**n zu senden.

Hier noch ein Schreiben Inkasso-Drohung nach Gewinnspiel-Telefonat
03.08.2010
.ak-salzburg.at

Kleine Zusammenfassung über Global Factoring Inc.

Etwas aus Deutschland
Firma Global Factoring Inc.( Millionentraum)
Firma Global Factoring Inc. Expresstip RA M.B - Gewinnspielbetreiber für Lottofix .
Das obwohl lotto in dieser form in Deutschland gar nicht mehr erlaubt war( ist)
Informationen des Deutschen Lotto- und Totoblocks

Hier mal ein Artikel vom 07.05.09

Tip Allianz -Auch dieser Anwalt M.B
Gewinnspiel: Abbuchung ohne Vertrag
Ein WDR Beitrag zu Rechtsanwalt Michael B**n

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
27.04.2009
Fragwürdige Forderungen von Gewinnspielanbietern
Expresstipp und Super 12 lassen Anwaltsschreiben verschicken

Musterschreiben zur Abwehr unberechtigter Forderungen
 

Insider

New member
Die Mühlen der Justiz mahlen halt langsam:

Landgericht verhängt nur ein teilweises Berufsverbot

(ab). Ein Gießener Rechtsanwalt, der sich wegen 75-fachen versuchten Betruges vor dem Landgericht verantworten musste, darf weiter als Anwalt arbeiten: Neben der Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verhängten die Richter der Zweiten Strafkammer nur ein teilweises Berufsverbot für seine Tätigkeit als Insolvenzverwalter und den Bereich Fremdgeldverwaltung.

Das Urteil beruht auf einer Verständigung zwischen Richtern, Staatsanwalt und Verteidigung. Als Inkassoverwalter einer Glücksspielfirma hatte der Gießener Geld, das ihm nicht zustand, von säumigen Glücksspielern gefordert. Pro Inkassoverfahren hatte der Anwalt mit der Firma eine Vergütung von 50 Cent vereinbart. Berechnet aber hatte er den tatsächlichen oder vermeintlichen Schuldnern weit mehr - und zwar 39,60 Euro, die ihm das Vergütungsgesetz für Rechtsanwälte zugesprochen hätte. Hätte, denn das Gesetz greift nur, wenn zur Bezahlung nichts vereinbart wurde. Da die Glücksspieler offenbar weder die Firma mit Sitz auf den Virgin Islands noch den Inkassoverwalter bezahlen wollten, war nur versuchter Betrug angeklagt worden. Sein Geständnis und die die nicht allzu hohen Beträge, die der Anwalt geltend gemacht hatte, werteten die Richter strafmildernd. Der mitangeklagte Vorwurf der Falschaussage wurde eingestellt.

Dem Anwalt war vorgeworfen worden, dass er in einem Nachlassverfahren vor dem Amtsgericht wahrheitswidrig erklärt habe, er besitze das Testament eines ehemaligen Mandanten nicht. Die hinterbliebenen Frauen des Verstorbenen - Ex-Frau und Lebensgefährtin - hatten geglaubt, der Anwalt, der „immer alles für den Weißbinder geregelt“ habe, habe das Testament verschwinden lassen.
Quelle: Gießener Anzeiger - Anwalt darf weiter arbeiten
 
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