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Zitat von schnippewippe
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Die Rechtslage
Doch ein solcher Vertrag ist in den meisten Fällen rechtswidrig. "Firmen dürfen keine Verträge per Telefon mit einer Privatperson abschließen", erläutert Christian Fuchs von der Verbraucherzentrale Moers die Rechtslage.
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Kennt der Herr nicht die Rechtslage?
Verbraucher dürfen nicht angerufen werden.
Da ein Vertrag an keiner Form gebunden ist kann man auch telefonisch einen Vertrag abschliessen.
Da die Dame selbst zurückgerufen hat ist es auch kein Haustürgeschäft.
Folglich bleibt nur; den Vertrag anfechten.
m.f.G.