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"Premium Direkt"-Herausgeber von in cold calls beworbenen Tankgutsschein haftet mit
"Premium Direkt" -Gewinnspielmafia: Herausgeber von in cold calls beworbenen Tankgutscheinen haftet mit
"Premium Direkt" -Gewinnspielmafia: Herausgeber von in cold calls beworbenen Tankgutscheinen haftet mit
Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass sich ein Gutscheinherausgeber bei Missbrauch seines Gutscheins durch unerbetene Telefonwerbung unter Bewerbung eines dubiosen Gewinnspieldienstes unter Bewerbung auch der Zugabe des Tankgutscheins nicht einfach darauf berufen kann, er wisse nicht, wer für den Missbrauch verantwortlich sei.
Zugrunde lag der Auseinandersetzung ein unerbetener Telefonanruf eines angeblichen Herrn Groß von "Premium Direkt", in dem für die Teilnahme an einem Gewinnspiel geworben wurde und ein Tankgutschein versprochen wurde. Unerbeten, identitätsverschleiert, unterdrückte Rufnummer. Klassische Gewinnspielmafia!
Auf die Vorgabe von Scheininteresse zur Ermittlung der Verantwortlichen ging dann ein Schreiben ein, das mit "PREMIUM DIREKT MEDIENSERVICE" überschrieben war und von einer Post- und Vertriebsservice GmbH, Eduard Bodem Gasse 9, A 6020 Innsbruck Austria" stammte. Selbstverständlich nach eigener Angabe ein reiner Dienstleister - für eine angeblich in Panama ansässige Bluewave Riverside Corporation. In dem Schreiben wurde auf die Webseite premium-direkt.com verwiesen. Darin angegeben war dann weiterhin ein Gutscheincode des Portals w*w.rabattwelten.de der Vorteilswelten Service GmbH.....................weiter geht es im link
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