"Premium Direkt"-Herausgeber von in cold calls beworbenen Tankgutsschein haftet mit

schnippewippe

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"Premium Direkt"-Herausgeber von in cold calls beworbenen Tankgutsschein haftet mit

"Premium Direkt" -Gewinnspielmafia: Herausgeber von in cold calls beworbenen Tankgutscheinen haftet mit

Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass sich ein Gutscheinherausgeber bei Missbrauch seines Gutscheins durch unerbetene Telefonwerbung unter Bewerbung eines dubiosen Gewinnspieldienstes unter Bewerbung auch der Zugabe des Tankgutscheins nicht einfach darauf berufen kann, er wisse nicht, wer für den Missbrauch verantwortlich sei.
Zugrunde lag der Auseinandersetzung ein unerbetener Telefonanruf eines angeblichen Herrn Groß von "Premium Direkt", in dem für die Teilnahme an einem Gewinnspiel geworben wurde und ein Tankgutschein versprochen wurde. Unerbeten, identitätsverschleiert, unterdrückte Rufnummer. Klassische Gewinnspielmafia!

Auf die Vorgabe von Scheininteresse zur Ermittlung der Verantwortlichen ging dann ein Schreiben ein, das mit "PREMIUM DIREKT MEDIENSERVICE" überschrieben war und von einer Post- und Vertriebsservice GmbH, Eduard Bodem Gasse 9, A 6020 Innsbruck Austria" stammte. Selbstverständlich nach eigener Angabe ein reiner Dienstleister - für eine angeblich in Panama ansässige Bluewave Riverside Corporation. In dem Schreiben wurde auf die Webseite premium-direkt.com verwiesen. Darin angegeben war dann weiterhin ein Gutscheincode des Portals w*w.rabattwelten.de der Vorteilswelten Service GmbH.....................weiter geht es im link
 
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schnippewippe

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Vorsicht bei Anruf für "Tank-Gutscheine " am Ende ein Abo-Vertrag

Vorsicht bei Anruf für "Tank-Gutscheine "

Die 54-jährige Geldernerin einen Anruf erhielt, bei dem man ihr einen Tankgutschein über zehn Euro versprach, flatterte prompt eine Rechnung über 9,90 Euro ins Haus. Sie habe einen Vertrag für nicht näher definierte Leistungen abgeschlossen, und der Betrag werde nun wöchentlich über ihre Handyrechnung abgebucht.

Die Rechtslage


Doch ein solcher Vertrag ist in den meisten Fällen rechtswidrig. "Firmen dürfen keine Verträge per Telefon mit einer Privatperson abschließen", erläutert Christian Fuchs von der Verbraucherzentrale Moers die Rechtslage. "Ein solcher Vertrag sollte sofort zurückgewiesen und auf gar keinen Fall bezahlt werden. Zusätzlich sollte der Abschluss widerrufen und eine Vertragsanfechtung eingeleitet werden." Dabei hilft die Verbraucherzentrale in ihrer Rechtsberatung.

Das Wichtigste sei, dass man standhaft bleibt und sich nicht einschüchtern lässt. "Die Firmen bauen Druck auf, wenn man nicht bezahlt, und drohen mit Pfändungen, Schufa-Einträgen und Vollstreckungen", berichtet Fuchs. "Doch davon sollte man sich nicht beeindrucken lassen." Stattdessen rät er, das Unternehmen aufzufordern, sich den Vertrag zusenden zu lassen, um diesen anfechten zu können."
Thomas Wiedermann rät zur Anzeige.

Damit es keine bösen Überraschungen gibt, sollte man darüber hinaus seine Kontoauszüge regelmäßig überprüfen und nicht erwünschte Zahlungen zurückbuchen lassen. Besonders wichtig ist der Gang zur Polizei. "Es sollte in jedem Fall Anzeige erstattet werden", sagt Fuchs. Auch wenn es häufig schwer sei, die Firmen zur Rechenschaft zu ziehen, "da sie oftmals ihre Adressen verschleiern und somit schwer auffindbar sind oder zivilrechtliche Gesetzeslücken ausnutzen", erläutert Thomas Wiedermann von der Kreispolizei Kleve. "Doch versuchen sollte man es auf jeden Fall.".........................mehr im link
 

DerKrefelder

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AW: "Premium Direkt"-Herausgeber von in cold calls beworbenen Tankgutsschein haftet m

Link schrieb:
Die Rechtslage

Doch ein solcher Vertrag ist in den meisten Fällen rechtswidrig. "Firmen dürfen keine Verträge per Telefon mit einer Privatperson abschließen", erläutert Christian Fuchs von der Verbraucherzentrale Moers die Rechtslage.
:w00t: Kennt der Herr nicht die Rechtslage?
Verbraucher dürfen nicht angerufen werden.
Da ein Vertrag an keiner Form gebunden ist kann man auch telefonisch einen Vertrag abschliessen.
Da die Dame selbst zurückgerufen hat ist es auch kein Haustürgeschäft.
Folglich bleibt nur; den Vertrag anfechten.

m.f.G.
 

schnippewippe

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AW: "Premium Direkt"-Herausgeber von in cold calls beworbenen Tankgutsschein haftet m

Oh---- ist mir gar nicht aufgefallen. :ermm:
 
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