Verwaltungsgericht Köln: Die Abschaltung der Rufnummer "11861" ist rechtmäßig

schnippewippe

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Verwaltungsgericht Köln: Die Abschaltung der Rufnummer "11861" ist rechtmäßig

..........................Die Bundesnetzagentur stellte unter anderem fest, dass die gebotene Preisansage 1:47 Minuten dauerte. Zudem wurde die Nummer von dem Unternehmen im Internet zunächst ohne Preisangabe beworben. Die Bundesnetzagentur ordnete daher die Abschaltung der Rufnummer an. Das Verwaltungsgericht hat diese Maßnahme unter anderem mit der Erwägung bestätigt, dass die Preisansage deutlich zu lang sei und dem Anrufer unzulässig hohe Kosten verursache. Eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Ansage müsse deutlich kürzer gefasst werden.

Soweit die Bundesnetzagentur das Unternehmen darüber hinaus verpflichten wollte, bereits gezahlte Entgelte an die Verbraucher zurückzuerstatten, hatte der Eilantrag Erfolg. Das Gericht entschied, insoweit fehle es an der gesetzlichen Grundlage.

Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden.

Az.: 1 L 1908/10 ...........................aus dem link
 
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