TelefonSpam berichten

schnippewippe

New member
Hier werden auf viele Fragen eine Antwort gegeben.
http://www.abc-recht.de/ratgeber/internet/faq/faq_0190.php
Was kann ich bei Rufnummernmissbrauch (0190/0900) tun?

Das sind die Fragen worauf es eine Antwort gibt.
Was gibt es zunächst grundsätzliches zu diesen Rufnummern zu sagen?
Was sind die Besonderheiten dieses neuen Gesetzes?
Gilt dies auch für Einwählprogramme (sog. Dialer)?
In der Vergangenheit gab es ja schon den Einzelverbindungsnachweis. Dieser war allerdings teilweise unvollständig. Kann ich diesen nunmehr künftig auch in ungekürzter Aufschlüsselung verlangen?
Hilft mir die RegTP bei der Durchsetzung meiner Ansprüche?
Ist die RegTP durch das neue Gesetz auch berechtigt, selbst einzugreifen?
Was kann ich denn selbst noch tun, um mich vor Betrügerein mit den Rufnummern zu schützen?
Welche Einspruchsmöglichkeiten habe ich denn gegen eine falsche Rufnummer?
Was ist ein Screen-Shot?
Kann ich Rufnummern der (0)190, (0)900 auch sperren lassen?
Gibt es auch eine direkte Rufnummer, wenn ich mich über Beschwerdefälle im Zusammenhang mit Dialern an die RegTP wenden möchte?
Wo wird das Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von (0)190/(0)900 Mehrwertdiensten über die Rufnummern zu finden sein?
 
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schnippewippe

New member
Liste eingeleiteter Maßnahmen

Nachfolgend findet sich eine Liste einzelner, von der Bundesnetzagentur seit den letzten drei Monaten ergriffenen Maßnahmen.
Bei den mit einem Stern ( * ) markierten Maßnahmen besteht nach Ansicht der Bundesnetzagentur generell keine Zahlungspflicht für den Verbraucher...........mehr im link
Ich sehe nicht einen Stern.:eek:
 
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De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Bundesnetzagentur geht gegen Massenanrufe durch "Predictive Dialer" vor
Die belästigenden Telefonanrufe mithilfe eines Predictive Dialers stellen eine rechtswidrige Nummernnutzung dar, welche die Bundesnetzagentur zum Einschreiten nach § 67 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz (TKG) berechtigt. Danach kann die Bundesnetzagentur bei der gesicherten Kenntnis von der rechtswidrigen Nutzung einer Rufnummer die Abschaltung dieser Nummer gegenüber dem Netzbetreiber anordnen.
Quelle:bundesnetzagentur.de/

Nachfolgend findet sich eine Liste einzelner, von der Bundesnetzagentur seit den letzten drei Monaten ergriffenen Maßnahmen.
Bei den mit einem Stern ( * ) markierten Maßnahmen besteht nach Ansicht der Bundesnetzagentur generell keine Zahlungspflicht für den Verbraucher
Ich sehe nicht einen Stern.:eek:
Ich brauche keinen Stern.:p
Da ich meine Tel-Rechnung erst nach Erhalt der Rechnung begleiche.
Eventuelle strittige Posten streiche ich.
Da z.B. die Telekom den Betrag von Drittanbietern nicht anmahnt,muss der Dritt-Anbieter mir einen Vertrag nachweisen.
 

kruemeltee

Super-Moderator
da hast Du eine gute Strategie ... und letztendlich, falls man dann doch mal eine Rechnung bekommt verhalten wir uns, wie wir es hier allen bei den meisten Abzocken anraten ... abwarten bis der gelbe Brief kommt :)

Ich muss gestehen, ich hatte solche Posten NOCH nicht, aber falls mir mal einer unter die Finger kommt werd ich das vermutlich auch so machen. Danke für den Hinweis :)

Gruß Maddin
 

schnippewippe

New member
0190-Dialern: Tätern nach acht Jahren verurteilt

Betrug mit 0190-Dialern: Tätern nach acht Jahren verurteilt

POTSDAM - Die Aufforderung klang nett: „Schau doch mal auf meine Website, Heiko!“ Und „Heiko“, der sich gerade im Chatroom eines Rundfunksenders aufhielt, kam der Aufforderung nach – wie andere Männer auch. Noch dazu, wenn diese sahen, dass ein Erotikplausch angeboten wurde. Der winzige Hinweis, dass der Dienst 75 Euro für 24 Stunden kostet, fiel kaum auf.

Computerbetrug lautete der Vorwurf, dessentwegen sich drei Männer vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Potsdam zu verantworten hatten. Die Tatvorwürfe liegen lange zurück: 243 Fälle zwischen Dezember 2001 und März 2002. Die Angeklagten hatten die Erotikseiten manipuliert, so dass die Nutzer immer wieder in die Zahlfalle tappten. Das Erschrecken kam mit der Telefonrechnung. Bis zu 10 000 Euro wurden plötzlich gefordert......................

Gestern fiel das Urteil: ein Jahr und acht Monate Haft für Robert F. Neun Monate für den Mitangeklagten Matthias M. – beide Strafen ausgesetzt zur Bewährung. Das Verfahren gegen den dritten Angeklagten wurde wegen geringer Schuld eingestellt......................mehr im link
 
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