Klarmobil mit Quasi-Grundgebühr

kruemeltee

Super-Moderator
das find ich ja einmal krass ... gute Frage inwiefern ein Widerspruch bezüglich der Änderung der AGBs ein Grund für eine "Kündigung" ist. Das würd mich ja einmal interessieren. Ich glaube aber, das müsste bereits in den alten AGBs stehen (so etwa: "wenn Änderungen an den AGBs vorliegen kann binnen 3 Wochen Widerspruch eingelegt werden, welcher zum sofortigen Beenden des Vertrages führt")

Ich glaube die haben nur das Problem, mit den "Leichen-Karten", die keinen Anruf mehr bekommen und auch ienen tätigen, weils eben nur ein Prepaid war und derjenige sich nicht weiter gekümmert hat. Die Frage ist nur, wie wollen sie den 1,00 EUR einkassieren? Buchen sie den vom Guthaben der Prepaid Karte ab? Und wenn kein Guthaben drauf ist? Die haben ja meine Kontonummer nicht.
[Selbstgespräch=ein]
Allerdings haben Sie meine Adresse, oder musste ich die damals nicht angeben? Da bin ich mir nicht mehr ganz sicher.
[Selbstgespräch=aus]

Gruß Maddin
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja klar, widersprechen kann man natürlich.
Nur dann ist man halt wieder weg von denen.. und muss innerhalb von 3 Wochen sein Guthaben aufbrauchen wenn man denen nichts schenken will.

Ist halt nicht im Sinne des Erfinders sag ich mal :)
 

kruemeltee

Super-Moderator
ich glaube nicht, daß die mich so einfach loswerden dürfen. Ein vergleichbares Beispiel währe ja, wenn die Telekom plötzlich auf die Idee kommt, eine "Telefonsteuer" einzuführen (und das rückwirkend) ... da können sie mich eigentlich nicht dazu zwingen, einen bereits laufenden Vertrag abzuändern und falls ich dem nicht zustimme vorzeitig das Vertragsverhältnis zu kündigen. Ein Vertrag ist ein Vertrag ... AGBs sind ja nur ein besonderer Fall für Klauseln in Verträgen.

Letzteres bedeutet folgendes: ein Vertrag wird genau dann unwirksam, wenn einer seiner aufgeführten Punkte ungültig oder unwirksam wird. Es sei denn es wird die sogenannte "salvatorische Klausel" eingefügt, deren Inhalt etwa "sollte einer der genannten Punkte ungültig oder unwirksam werden, so wirkt sich dies nicht auf den Vertrag im ganzen aus, sondern nur der befindliche Paragraph wird gestrichen" ist.
Die AGBs sind nun etwa ein Vertrag für alle mit dieser Salvatorischen Klausel, sprich da können die alles reinpacken, was sie denken. Wird ein (oder gar mehrere) Absätze ungültig, so verlieren nur diese ihre Gültigkeit, nicht aber der Rest der AGBs.

Ergo glaube ich nicht, daß die einfach die Umstände für einen Vertrag ändern können und falls ich dem nicht zustimme, mich einfach heraus werfen. Ich kann denen ja auch nicht bei einem Vertrag mit einer Laufzeit von 24 Monaten genau bei der Hälfte sagen: ich zahl Euch jetzt 1,00 EUR weniger. Wenn Ihr nicht damit einverstanden seid, dann lösen wir das Vertragsverhältnis einfach auf. So einfach gehts ja nun auch nicht :)

mit freundlichem Gruß
Maddin
 

momo

New member
Hab auch eine von diesen " Leichen-Karten " .
Seit meiner 1und1 Handy Flat wird die nicht mehr benutzt.
Als ich vor Jahren bei denen unterschrieben hab stand nix von
dieser Pflegegebühr in der damaligen AGB. Sollen sie mir doch den Vertrag kündigen,
denn für die Pflege ist doch nur unsere Ulla Schmidt zuständig.
Falls sie abbuchen sollten, buche ich sofort zurück.

cu momo
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Als ich vor Jahren bei denen unterschrieben hab stand nix von
dieser Pflegegebühr in der damaligen AGB.
Eine Änderung ist ohne weiteres möglich, indem der betroffene Nutzer der geänderten Fassung der AGB ausdrücklich zustimmt.
Schweigen ist keine Zustimmung.
So sieht das auch der BGH.
Nach neuester BGH Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 11.10.2007, Az. III ZR 63/07) ist eine stillschweigende Veränderungsklausel in AGB rechtswidrig. Eine solche benachteilige den Kunden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und sei daher unwirksam.
Quelle: brennecke-partner/BGH, Urteil vom 11.10.2007, Az. III ZR 63/07
 

kruemeltee

Super-Moderator
Eine Änderung ist ohne weiteres möglich, indem der betroffene Nutzer der geänderten Fassung der AGB ausdrücklich zustimmt.
Schweigen ist keine Zustimmung.
Hmm ... Ebay hats aber auch so gemacht. Sie haben einfach per Email die neuen AGBs geschickt und gemeint, wer sie nicht akzeptiert möchte bitte auf folgenden link clicken ... dem Rest unterstellt man einfach, daß sie es gelesen haben und akzeptieren (glaub mit einer Frist von 4 Wochen)

Gruß Maddin
 

kruemeltee

Super-Moderator
und siehe da, wieder ein neues Beispiel, wie die Änderungen der AGBs vollzogen werden, hier ein Auszug einer email, die ich von Paypal soeben bekommen habe:

Falls diese E-Mail nicht korrekt dargestellt wird, klicken Sie bitte hier.
PayPal
PayPal informiert: neue AGB ab 14. Oktober 2009
PayPalGuten Tag, ##############!

Wir möchten Sie darüber informieren, dass wir zum 14. Oktober 2009
unsere AGB aufgrund von Produkt- und Gesetzesänderungen aktualisieren.
Die geänderten Nutzungsbedingungen und Datenschutzgrundsätze finden Sie am Ende dieser E-Mail.

Bis einschließlich 13. Oktober 2009 gelten weiterhin die Ihnen bekannten
Bedingungen.
» Jetzt die bisherigen AGB ansehen

Was sich am 14. Oktober 2009 an den AGB ändern wird, finden Sie als Zusammenfassung in Ihrem PayPal-Konto: Einfach auf Willkommen - PayPal einloggen und im Infokasten „Benachrichtigungen“ auf den Link „Aktualisierte PayPal-Richtlinien“ klicken.

Ab 14. Oktober 2009 finden Sie die neuen AGB unter www.PayPal.de/agb.


Herzliche Grüße
Ihr PayPal-Team
Wichtiger Hinweis
Die geänderten Nutzungsbedingungen und Datenschutzgrundsätze gelten als von Ihnen angenommen, wenn Sie der Änderung nicht innerhalb von drei Wochen nach Erhalt dieser E-Mail schriftlich widersprechen. Sofern Sie PayPal zu den geänderten Bedingungen nicht weiter nutzen möchten, senden Sie Ihren Widerruf bitte an: PayPal (Europe) S.à r.l. & Cie, S.C.A. - Rechtsabteilung -, 5th Floor, 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxemburg.
PayPal-Kundenhotline: 0180 500 66 27 Mo.-Fr. 8.30 bis 19 Uhr, 14 Cent/Min aus dem Festnetz der Telekom. Für Anrufe aus Mobilfunknetzen können höhere Gebühren anfallen.


Wir sind aus rechtlichen Gründen dazu verpflichtet, allen Kunden die neuen AGB mitzuteilen. Daher erhalten Sie diese E-Mail, auch wenn Sie sonst keine Mitteilungen von PayPal wünschen.

PayPal-Nutzungsbedingungen

Druckversionen
Nutzungsbedingungen (PDF - 261 KB).
Wesentliche Hinweise zu unserem Service (PDF - 134 KB).
Um PDF-Dokumente anzeigen zu können, laden Sie Adobe Reader herunter.

Die folgenden Nutzungsbedingungen stellen einen Vertrag dar zwischen Ihnen und

PayPal (Europe) S.a.r.l. & Cie, S.C.A.
22-24 Boulevard Royal
L-2449 Luxembourg
(im Folgenden "PayPal" oder "wir").

Diesen Nutzungsbedingungen müssen Sie bei Ihrer Anmeldung zustimmen. Sie gelten für Ihre Nutzung der von PayPal angebotenen Dienstleistungen. Wir stellen Ihnen diese Nutzungsbedingungen auf Deutsch zur Verfügung – dementsprechend ist Deutsch die Vertragssprache.

Teil dieser Nutzungsbedingungen sind außerdem folgende Bestimmungen:

* Datenschutzgrundsätze
* Nutzungsrichtlinie
* Käuferschutzrichtlinie

Die Nutzungsbedingungen und alle weiteren rechtlichen Bestimmungen oder Informationen in Bezug auf unsere Dienstleistungen stehen Ihnen jederzeit auf der PayPal-Website unter dem Link "AGB" zur Verfügung. Auf Wunsch können wir Ihnen diese auch zusenden. Wir weisen außerdem an relevanten Stellen auf der PayPal-Webseite noch einmal auf unsere Nutzungsbedingungen hin.

Diese Nutzungsbedingungen sind ab dem 14. Oktober 2009 gültig.

[...] die neuen AGBs folgen nun
es scheint also doch so zu funktionieren :)

mfg Maddin
 

momo

New member
Bei 1und1 gelten z.B. immer die AGB die zum Vertragsabschlußzeitpunkt
gültig waren. Auch wenn später die AGB verändert wurden, man hat ja
die zum Vertragszeitpunkt gültige AGB unterschrieben, und die ist
dann min. 2 Jahre lang gültig.
--------------------
Wenn ich von Klarmobil so etwas wie oben beschrieben (paypal)
bekomme , und das müssen sie bei Veränderung der AGB werde ich
bei Klarmobil die dann neue AGB NICHT anerkennen. Die werden mir dann
sofort kündigen ist mir aber auch egal. Ich glaub mit den vielen
Handyflatangeboten der Mitbewerber hat Klarmobil und andere wohl
viele Karteileichen die nicht mehr zahlen und da muß man eben das
Geld anderweitig abgreifen. Schönes Wort " Kontopflegegebühr "

In was für eine Pflegestufe ich bei denen wohl bin :confused:

cu momo
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Vorsicht Kunde!
Kalter Rauswurf beim Handyvertrag - wegen „technischer Probleme“

„Lieber Kunde, bedauerlicherweise kam es aufgrund eines technischen Problems dazu, dass die SIM-Karten von Kunden ohne Vertragskündigung deaktiviert wurden.“

Technisches Problem? So etwas kann ja mal passieren. Aber dann liest Klarmobil-Kunde Gerhard J. in der Email seines Handyproviders noch weiter. Wegen der „technischen Probleme“ soll er nun einen ganz neuen Vertrag abschließen – zu deutlich schlechteren Konditionen und mit einer neuen Telefonnummer.
Quelle&Video ct-tv/Vorsicht Kunde!
 
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