Telefonflirtline angeblich gebucht

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axelku

Guest
Hallo,
ich habe eine kurze Frage und hoffe jemand von hier kann sie mir beantworten(hab die Frage in verscheidenen Foren,aber anscheinend versteht dort niemand was ich wissen will).
Meine Frage:
ich habe von Vision Communication GmbH eine Rechnung bekommen,es wäre über den Telefonanschluss hier eine Flirtoption gebucht worden(die selbst haben auch eine Festnetznummer die Vorwahl 0211 )und die wollten erst 72 Euro und da ich nicht reagiere ist es jetzt wegen Mahngebühren schon mehr.
Nun verhält es sich so:ich bin der Wohnungsinhaber,aber der Telefonanschluss ist gar nicht auf mich angemeldet.
Ich will nun ganz einfach wissen,ob ich überhaupt was machen muss,da ich mit dem Telefonanschluss ja rechtlich gar nichts zu tun habe.
 
A

axelku

Guest
komisch keiner weiss wie ich das meine.über diesen verein weiss ich schon über das internet bescheid,aber mich interessiert einfach nur,da die briefe an mich gerichtet sind aber der anschluss nicht auf mich läuft,ob ich überhaupt rechtlich belangen zu wäre(egal jetzt ob von dem verein oder von wem auch immer).
 

Niclas

Active member
Wer sollte dich rechtlich "belangen"? Dieser komische Laden? Ist doch völlig egal,
auf wen der Anschluss läuft, wenn der angebliche Anspruch nur lauwarme Luft ist.
 

schnippewippe

New member
@Niclas
oder von wem auch immer

Du bist der Wohnungsmieter.
Wohnst auch in der Wohnung.
Das Telefon in der Wohnung läuft zwar über einen anderen Namen.
Aber du telefonierst über das Telefon !!!!
Wer sollte denn sonst --als du -- bezahlen ?

Oder soll der auf dem der Anschluss angemeldet ist es bezahlen ? Wie willst du beweisen das er es war.

Muss ich nicht verstehen.
*******************************************************
Wenn ich eine möblierte Wohnung mit Telefon miete , zahle ich ja auch meine Gespräche.
 
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Niclas

Active member
Hier geht es nicht um Telefongebühren sondern um Forderungen, die völlig aus
der Luft gegriffen sind .
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz schrieb:
Einen Vertrag mit dem Anschlussinhaber des Telefonanschlusses muss der Anbieter im Streitfall beweisen. Allein die Tatsache, dass vom Apparat des Anschlussinhabers eine Telefonverbindung aufgebaut wurde, rechtfertigt noch nicht die Annahme, dass der Anschlussinhaber auch der Vertragspartner ist. Denn es ist ja nicht zwingend, dass nur der Anschlussinhaber und nicht eine andere Person die Telefonverbindung aufgebaut hat.
Daher ist sowohl ein Rückruf des Anbieters oder die im Display angezeigte Rufnummer des Anrufers nicht geeignet, den Beweis zu erbringen, dass der Anschlussinhaber tatsächlich auch derjenige ist, mit dem ein Vertrag geschlossen wurde.
 
A

axelku

Guest
@Niclas
oder von wem auch immer

Du bist der Wohnungsmieter.
Wohnst auch in der Wohnung.
Das Telefon in der Wohnung läuft zwar über einen anderen Namen.
Aber du telefonierst über das Telefon !!!!
Wer sollte denn sonst --als du -- bezahlen ?

Oder soll der auf dem der Anschluss angemeldet ist es bezahlen ? Wie willst du beweisen das er es war.

Muss ich nicht verstehen.
*******************************************************
Wenn ich eine möblierte Wohnung mit Telefon miete , zahle ich ja auch meine Gespräche.
nein musst du nicht verstehen.es soll gar keiner diesen dienst bezahlen.aber jetzt habe ich endlich mal was im internet gefunden was meine frage beantwortet.und zu deiner information,es haftet der inhaber,da er für seinen anschluss verantwortlich ist und darauf achten muss wer was damit macht(auch wenn das eigentlich gar nicht möglich ist).aber wie gesagt meine fraghe ist beantwortrt und es ging nicht darum,dass der anschlussinhaber zahlen soll,sondern nur ob die forderungen gegen mich zu halten wären.
 

schnippewippe

New member
Hier geht es nicht um Telefongebühren sondern um Forderungen, die völlig aus
der Luft gegriffen sind .
Das sehe ich etwas anders. Denn er schreibt ja auch """ oder von wem auch immer """" Da kommt mir der Gedanke , dass er Auskunft erhalten will, dass der Telefoninhaber zahlen muss. Egal ob Abzocke oder nicht.

Wieso will er denn sonst das geklärt haben.
aber mich interessiert einfach nur,da die briefe an mich gerichtet sind aber der anschluss nicht auf mich läuft,ob ich überhaupt rechtlich belangen zu wäre(egal jetzt ob von dem verein oder von wem auch immer).
 
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axelku

Guest
Das sehe ich etwas anders. Denn er schreibt ja auch """ oder von wem auch immer """" Da kommt mir der Gedanke , dass er Auskunft erhalten will, dass der Telefoninhaber zahlen muss. Egal ob Abzocke oder nicht.

Wieso will er denn sonnst das geklärt haben.
quatsch,das telefon läufz auf meine mutter,die wohnt zwar nicht hier,aber ich will sicher nicht das sie was zahlen muss.ich wollte nur wissen ob die rein rechtlich einen fehler gemacht hätten,indem ihre forderungen auf mich laufen obwohl ich nicht der anschlussinhaber bin.
 

schnippewippe

New member
nein musst du nicht verstehen.es soll gar keiner diesen dienst bezahlen.aber jetzt habe ich endlich mal was im internet gefunden was meine frage beantwortet.und zu deiner information,es haftet der inhaber,da er für seinen anschluss verantwortlich ist und darauf achten muss wer was damit macht(auch wenn das eigentlich gar nicht möglich ist).aber wie gesagt meine fraghe ist beantwortrt und es ging nicht darum,dass der anschlussinhaber zahlen soll,sondern nur ob die forderungen gegen mich zu halten wären.
Zweites Zitat.
Nun verhält es sich so:ich bin der Wohnungsinhaber,aber der Telefonanschluss ist gar nicht auf mich angemeldet.
Ich will nun ganz einfach wissen,ob ich überhaupt was machen muss,da ich mit dem Telefonanschluss ja rechtlich gar nichts zu tun habe.
Es ist schon klar das immer erst einmal der in Anspruch genommen wird , der den Vertrag abgeschlossen hat. Der holt sich dann das Geld von dir zurück.
Das es deine Mutter ist hast du nicht mitgeteilt.

Hättest ja einen Mietvertrag haben können wo das Telefon mit einbezogen ist.
Ausserdem war die Frage darauf ja wohl allgemein gehalten.
oder von wem auch immer und war nicht auf die Abzocke bezogen.
 
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