Zitat:
Zitat von axelku
nein musst du nicht verstehen.es soll gar keiner diesen dienst bezahlen.aber jetzt habe ich endlich mal was im internet gefunden was meine frage beantwortet.und zu deiner information,es haftet der inhaber,da er für seinen anschluss verantwortlich ist und darauf achten muss wer was damit macht(auch wenn das eigentlich gar nicht möglich ist).aber wie gesagt meine fraghe ist beantwortrt und es ging nicht darum,dass der anschlussinhaber zahlen soll,sondern nur ob die forderungen gegen mich zu halten wären.
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Zweites Zitat.
Zitat:
Nun verhält es sich so:ich bin der Wohnungsinhaber,aber der Telefonanschluss ist gar nicht auf mich angemeldet.
Ich will nun ganz einfach wissen,ob ich überhaupt was machen muss,da ich mit dem Telefonanschluss ja rechtlich gar nichts zu tun habe.
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Es ist schon klar das immer erst einmal der in Anspruch genommen wird , der den Vertrag abgeschlossen hat. Der holt sich dann das Geld von dir zurück.
Das es deine Mutter ist hast du nicht mitgeteilt.
Hättest ja einen Mietvertrag haben können wo das Telefon mit einbezogen ist.
Ausserdem war die Frage darauf ja wohl allgemein gehalten.
oder von wem auch immer und war nicht auf die Abzocke bezogen.