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Alt 26.12.2010, 13:40   #21 (permalink)
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Standard AW: Konnex me - Hilfe..

Zitat:
Zitat von Micro_MWM Beitrag anzeigen

Was ich allerdings nicht verstehe ist: Mir wurde gesagt dass in den ersten paar Monaten 300€ auf mein Konto gebucht und wieder abgebucht werden.
Wieso sollte ein Mobilfunkanbieter Dir so "mir-nix-dir-nix" einfach so 300 Öken auf´s Konto überweisen um sie Dir wieder abzubuchen? Brauchen die neuerdings ein "Zwischenlager" für das ganze Geld oder was?
Winnimaus ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.12.2010, 14:48   #22 (permalink)
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Standard AW: Konnex me - Hilfe..

Habe mir jetzt mal die Seite im Internet aufgerufen. Wollte mal die AGB sehen.

So sieht es da für mich aus . Man könnte meinen es ist ein tolles Angebot.


Wenn ich aber die Seite verkleiner
sieht es für mich dann so aus.

Paketpreis siehe AGB § 5

§ 5 Erstattungen / Befreiung Paketpreis

a) Die laut Angebot geltende Erstattung erfolgt nur bei aktivierten Mobilfunkverträgen
http://img844.imageshack.us/img844/9901/konnex7.png


Unter Angebot finde ich das auf der Seite





************************************************** ***********************

Das mit den 300€ bezieht sich wohl darauf.



http://www.konnex.me/index.php/agb.h...-konnex-me.pdf
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Geändert von schnippewippe (26.12.2010 um 15:42 Uhr)
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Alt 27.12.2010, 08:32   #23 (permalink)
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Standard AW: Konnex me - Hilfe..

Also nachdem ich die AGB's von denen jetzt erst auswendig kann würde ich sagen, dass ich das schon in meinen Freiminuten, also am Wochenende machen kann...

Und es steht drin dass ich mit beiden handys in den ersten 3 monaten nachweislich 50 minuten (also insgesamt 100) telefonieren muss...

Und das mit dem 300 € zwischenlagern funktioniert wie folgt:

Du musst ersteinmal den "Paktepreis" von je 14,95 € (also etwa 30€ für 2 Pakete pro Monat) monatlich vorstrecken und wenn du dann schriftlich nachgewiesen hast, (also eine Rechnung von Vodafone) dass du in den ersten 3 Monaten mit den beiden Handys je 50 Minuten telefoniert hast, dann bekommst du das Geld wieder. (Also im ersten Monat mit beiden Handys je 50 Minuten telefonieren (gebt es einer guten Freundin oder einem Verwandten und am Wochenende ruft erst der eine den anderen an und ihr redet 50 minuten über irgendwas und dann eben umgekehrt) wartet auf die erste Rechnung von Vodafone und dann gleich kopieren und per Einschreiben oder als Email an konnex.me) Du musst das immer und immer wieder machen, sonst kriegst du gar kein Geld zurück. Und das letzte mal (sind glaub ich insgesamt drei mal) musst du sogar schriftlich einfordern, dass die dir das Geld überweisen. Und wenn du das eben nicht machst, dann kassieren sie von dir gut und gerne mal knapp 900€ ein, weil die natürlich hoffen, dass du das vergisst...

Geändert von Clarissa (27.12.2010 um 09:06 Uhr)
Clarissa ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.12.2010, 14:17   #24 (permalink)
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Standard AW: Konnex me - Hilfe..

Leider hat sich die Verbraucherzentrale in BaWü noch nicht gemeldet, doch weil ich das nicht ewig vor mich herschieben möchte habe ich nun selbst das Ruder in die Hand genommen, mir vorgenommen den Vertrag anzufechten und ein bisschen rumtelefoniert.

Wie Domme_92 habe ich den Kundenservice von Vodafone angerufen. Die nette Dame am Telefon hat mir allerdings gesagt, dass der Vertrag erst dann gekündigt wird, wenn der Vertrag bei Konnex.me gekündigt wurde. Allerdings hat sie mir auch einen Namen einer Dame genannt, die bei einer "Kotel AG Hanse" arbeitet und der Ansprechpartner für Vodafone bei konnex.me sei.

Nachdem ich im Internet gegoogelt habe, hatte ich die Servicehotliene der Kotel AG Hanse. Auch hier habe ich angerufen. Die Dame hier am Telefon hat mir gesagt, dass ich das Schreiben, welches ich an die Konnex.me schicke, kopieren soll und einer Dame der Kotel AG Hanse zu Händen faxen soll. (Wegen Datenschutz nenne ich hier weder Namen noch Nummer... Wer sie haben möchte soll mir doch bitte eine PN schicken)

Nach dem ich noch ein bissl gegoogelt habe, habe ich folgendes herausgefunden:
  • § 119 BGB Anfechtung auf Grund von Irrtum
  • § 123 BGB Anfechtung auf Grund von arglistiger Täuschung
  • § 142 Wirkung der Anfechtung

Seien wir doch mal ehrlich:

arglistige Täuschung liegt vor, weil gesagt wurde, dass keine Kosten entstehen die allerdings tatsächlich nur dann nicht entstehen, wenn diverse Bedingungen erfüllt werden... und ein Irrtum ist es weil ich annehmen, dass keiner von uns diesen Vertrag unterschrieben hätte, wenn er all das gewusst hätte...

Also habe ich ein Schreiben verfasst und dass nicht nur an die Hansestar Marketing GmbH und die Kotel Hanse AG sondern auch an Vodafone geschickt.

Wenn ihr möchtet, dann kann ich euch ja mein Schreiben an Konnex.me posten, oder einfach eine PN an mich schreiben
Clarissa ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.12.2010, 14:35   #25 (permalink)
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Standard AW: Konnex me - Hilfe..

Das krasseste ist ja wirklich, das man bei Konnex niemanden an die Strippe bekommen. Bei Vodafone kommt man nie wirklich weiter, die schicken einen immer ins Startmenü zurück... aber die meinen das man es nur über Konnex kündigen kann! Und absolute Schweinerrei das bei Konnex niemand rangeht, die aber ordentlich kassieren wollen!!!
Domme92 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.12.2010, 14:42   #26 (permalink)
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Standard AW: Konnex me - Hilfe..

Anfechtung
Der Link ist zwar hier im Forum schon öfters von mir eingestellt worden, passt aber mal wieder .Internetratgeber Recht: Kaufrecht, Kaufvertrag, Rechte, Käufer, Minderung, Rücktritt, Schadensersatz

Zitat:
Verärgerten Kunden rät die Verbraucherzentrale, Verträge nach Unterschrift innerhalb von zwei Wochen zu widerrufen. Ist die Frist bereits überschritten, sollte der Vertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten werden. Hilfestellungen dabei bieten die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Niedersachsen, denn häufig kann die Stornierung des Mobilfunkvertrages erreicht werden.

Im Bericht der Verbraucherzentrale wird auch das hier mitgeteilt.
Wegen dieser Verkaufsmasche wurde beispielsweise die Firma Cosma Plus vom Dachverband der Verbraucherzentralen (VZBV) wegen Irreführung über Kostenlosigkeit abgemahnt.

Hier mal einen Link zu dieser Sache mit der Abmahnung
Zitat:
Erst nach Aushändigung der Unterlagen hätten die Betroffenen festgestellt, dass der angeblich kostenlose Handyvertrag sehr wohl an bestimmte Bedingungen geknüpft sei. „Diese werden aber erst beim Lesen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ersichtlich“, berichtet Sabine Schröder. Die Übernahme der Paketkosten durch die Cosma Plus GmbH erfolge danach nur, wenn die Handys frei geschaltet werden und man innerhalb von drei Monaten für 50 Minuten je Handy telefoniert. „Dies muss durch die Zusendung der Vodafone-Rechnung an Cosma nachgewiesen werden“, erklärt Schröder.

Wenn die Bedingungen nicht eingehalten würden, erlösche der Anspruch auf Erstattung. Zudem sei die Kostenübernahme in drei Teile gesplittet, die an eine genaue zeitliche Abfolge geknüpft wurde. Auch bei einer vorzeitigen Vertragskündigung besteht laut Verbraucherberatung kein Anspruch auf Kostenerstattung.................aus dem Bericht im link
Leider gibt es immer wieder User die eine Kündigung schreiben.
Zitat:
Bei vorzeitiger Vertragskündigung werden ebenfalls keine Kosten erstattet, bereits geleistete Erstattungen müssen sogar zurückgezahlt werden.



.....
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Geändert von schnippewippe (27.12.2010 um 16:36 Uhr)
schnippewippe ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.12.2010, 16:16   #27 (permalink)
pyt
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Standard AW: Konnex me - Hilfe..

hallo clarissa,
ich hab da eine frage bezüglich der rechnungen, die man schicken muss.

Zitat:
Zitat von Clarissa Beitrag anzeigen
Du musst ersteinmal den "Paktepreis" von je 14,95 € (also etwa 30€ für 2 Pakete pro Monat) monatlich vorstrecken und wenn du dann schriftlich nachgewiesen hast, (also eine Rechnung von Vodafone) dass du in den ersten 3 Monaten mit den beiden Handys je 50 Minuten telefoniert hast, dann bekommst du das Geld wieder. (Also im ersten Monat mit beiden Handys je 50 Minuten telefonieren (gebt es einer guten Freundin oder einem Verwandten und am Wochenende ruft erst der eine den anderen an und ihr redet 50 minuten über irgendwas und dann eben umgekehrt) wartet auf die erste Rechnung von Vodafone und dann gleich kopieren und per Einschreiben oder als Email an konnex.me Du musst das immer und immer wieder machen, sonst kriegst du gar kein Geld zurück.
muss man das wirklich immer und immer wieder machen oder nur einmal in den besagten 3 monaten nach der aktivierung oder hab ich da was falsch verstanden?

danke im voraus!
pyt ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.12.2010, 11:50   #28 (permalink)
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Standard AW: Konnex me - Hilfe..

@pyt: Also in den AGBs von denen steht was von 3 Teilen... den ersten Teil bekommst du wenn du die Bestätigungs-SmS innerhalb der ersten Monate nach Versand aktivierts...
den zweiten kriegst du nur, wenn bis zum 4. Monat Rechnungen von Vodafone vorlegst, dass du mit beiden Handys je 50 Minuten telefoniert hast (am Wochenende kostet es dich ja nichts)
den dritten und letzten Teil musst du nach 16 Monaten erst einmal schriftlich bei denen Beantragen...

Wenn du dich nicht daran hältst, dann kostet dich der ganze Spaß, weil du dein Geld nicht wieder kriegst...

@all:

Also Briefe, Päckchen und Fax habe ich gestern weggeschickt und bin nun mal gespannt, was sich so in den nächsten 2 Wochen tut (hab Konnex.me eine Frist bis zum 10.01.2011 gesetzt.)...

Wenn sich nix tut dann gehe ich zur Verbraucherzentrale und hoffe, dass die eine vermittelnde Rolle übernehmen können... Die Vermittlung kostet allerdings 20 €

Ich halte euch aber weiterhin auf dem laufenden...

Liebe Grüße
Clarissa
Clarissa ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.12.2010, 19:27   #29 (permalink)
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Hey, auch ich bin auf "konnex me" reingefallen

Bei mir ist es nur ich habe gestern unterschrieben und noch kein Paket bekommen, könnt ihr mir vielleicht ein Tipp geben was ich machen soll ?!

Das Paket sofort zurück schicken?



Ahja, heute bin ich nochmal zum Stand gelaufen und hab nachgefragt. Sie meinten ich soll eine E-Mail an "konnex me" schicken, dass sie meine Daten löschen sollen.

Wer hätte da einen Vorschlag, wie die E-Mail aussehen könnte


Liebe Grüße
Shkemb
Shkemb ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.12.2010, 19:41   #30 (permalink)
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Mache doch einfach was die Verbraucherzentrale rät.

Zitat:
Verärgerten Kunden rät die Verbraucherzentrale, Verträge nach Unterschrift innerhalb von zwei Wochen zu widerrufen. Ist die Frist bereits überschritten, sollte der Vertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten werden.
Den Link zur Verbraucherzentrale findest du auf der ersten Seite hier.

Per Einschreiben mit Rückantwort.

E-mails wie wir sie schicken werden bei Gericht nicht als Beweis anerkannt.
Wenn die sagen sie haben keine bekommen hast du ein Problem. Ausserdem kann man E-mails verändern.
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