Gericht kassiert Teile der Webhosting-AGB von 1&1

schnippewippe

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Gericht kassiert Teile der Webhosting-AGB von 1&1

Acht Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von 1&1 seien verbraucherfeindlich und müssten geändert werden, befand das Oberlandesgericht Koblenz.
Schon die Vorinstanz hatte fünf der acht von Verbraucherschützern beanstandeten Klauseln für ungültig erklärt, wogegen jedoch beide Parteien in Berufung gingen – mit dem schlechteren Ende für 1&1. Denn das OLG Koblenz sah in allen acht Klauseln eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher und verpflichtete den Webhoster, sie zu ändern............mehr darüber im link
Urteil : http://www.verbraucherrechtliches.de/2010/10/13/olg-koblenz-urt-v-30092010-2-u-138809-volltext/
 
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