BGH: Keine vorzeitige Kündigung eines DSL-Anschlusses bei Umzug

schnippewippe

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BGH: Keine vorzeitige Kündigung eines DSL-Anschlusses bei Umzug

Auch wenn die Begründung nichts neues ist: Im Ergebnis hat mich die Entscheidung dann doch überrascht. Der BGH (III ZR 57/10) hat nunmehr entschieden, dass ein Umzug kein Kündigungsgrund für einen laufenden DSL-Vertrag ist. Dabei geht es um den Fall, dass jemand einen Vertrag mit Laufzeit hat und währenddessen an einen Ort umzieht, wo es gar kein DSL gibt. Eigentlich ein Kündigungsgrund – möchte man meinen. Nicht aber mit dem BGH.

Und so seltsam es klingt: Das Argument der Entscheidung ist alles andere als abwegig. So liest man zu der Frage, ob ein “wichtiger Grund” vorliegt in der Mitteilung des BGH folgendes:

Ein solcher Grund besteht grundsätzlich nicht, wenn er aus Vorgängen hergeleitet wird, die dem Einfluss des anderen Vertragspartners entzogen sind und der Interessensphäre des Kündigenden entstammen.

Oder verständlich: Der Grund stammt alleine aus der Sphäre des Kunden, er ist es “selber schuld”, wenn er umzieht. Das ist insofern, um ehrlich zu sein, nichts neues bei der Kündigung aus “wichtigem Grund”............weiter im link
 
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