Zitat:
Zitat von Niclas
Das hat seit dem BGH Urteil im Jahr 2000 ( XI ZR 258/99) nicht gestimmt.
Bis zur SEPA Regelung war es de facto unbegrenzt.
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Diese unbefristete Frist gilt immer noch wenn das
nationale Lastschriftverfahren genutzt wurde.
Wurde das europäische Lastschriftverfahren (SEPA) verwendet,dann gilt die 13 Monatfrist.
Unterschied Nationales Lastschrift-,europäisches Lastschriftverfahren >>
Schaubild: Vergleich SEPA-Lastschrift und Einzugsermächtigungsverfahren

Ich denke nicht das dubiose Firmen jetzt schon das SEPA-Verfahren nutzen.
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Manchmal staune ich Bauklötze,und baue ein Wolkenhaus.
Ich staune weiter und komme nicht mehr raus.
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