Win-Finder - Ansprüche werden über Telefonrechnung geltend gemacht

schnippewippe

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Sachen gibt es die gibt es gar nicht :mad:

Inkassoanwälte geben nicht auf


Veröffentlicht am Freitag, 13. Januar 2012 11:27
Geschrieben von Rechtsanwalt Stefan Lutz

Nachdem das Amtsgericht Bremen bereits mit Urteil vom 20.10.2011 - AZ 9 C 0430/11 festgestellt hatte, dass die an die Klägerin abgetretene Forderung aus Telefonauskunftsdiensten gegen das Fernmeldegeheimnis verstoßen und somit nichtig sind, wollte die Klägerin dies zunächst nicht so recht einsehen und begehrte eine Änderung des Urteils aufgrund behaupteter Verletzung rechtlichen Gehörs. Dies wurde seitens des Gerichts jedoch anders gesehen und die Gehörsrüge per Beschluss als unbegründet zurückgewiesen.

Nunmehr kommt dieselbe Klägerin außergerichtlich wieder auf meine Mandantin zu und begehrt erneut Gelder aus TK-Leistungen. Manche lernen es auch nie.:huh:.............Das Urteil ist im Link anklickbar
 
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schnippewippe

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Was "" antiabzockenet.blogspot.com "" passiert ist

08.02.12
Beitrag gelöscht: Durch Lügen erwirkter Gerichtsbeschluss
Vor ein paar Tagen wurden wir von Google informiert, dass ein Beitrag über WinFinder gelöscht werden musste. Auf Grund eines Gerichtsbeschluss gegen Google dürfen einige unserer Aussagen nicht weiterverbreitet werden. Geklagt hatte vor dem Landgericht Frankfurt/M. .............mehr darüber im link
Dann werde ich hier auch noch mal einen anderen Bericht einstellen.
http://antiabzockenet.blogspot.com/2012/02/verantwortliche-des-winfinder-betrugs.html


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De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Bei Anruf Abzocke

Mindestens 100.000 Telefonkunden sind offenbar von einer Firma betrogen worden, die Geld über die Telefonrechnung eingezogen hat. Besonders ärgerlich ist, dass die mutmaßlichen Betrüger sich die angeblichen Abo-Gebühren von den Festnetzanbietern der Geschädigten haben eintreiben lassen.
Quelle&mehr: WAS
 

schnippewippe

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Undes geht weiter

http://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/UNIQ135574751029701/link1810656A.html

Bereits vor einem Jahr berichteten wir von den zweifelhaften Methoden der NTT Telco. Nun schreibt die Firma erneut niedersächsische Verbraucher an und fordert 89,10 € für eine angebliche Teilnahme am Gewinnspieleintragungsdienst Windienst. Sie können sich nicht an ein Telefonat bzw. einen Vertragsschluss erinnern? Kein Problem, dafür bietet NTT Telco Ihnen an, sich diesen noch eimal anzuhören - für teures Geld...

Denn Sie sollen eine 0900er Rufnummer anrufen, die - laut Schreiben - 0,89 Cent pro Anruf aus dem Festnetz bzw. maximal 99 Cent pro Minute aus dem Mobilfunknetz kosten soll. Tatsächlich entstehen Ihnen satte 2,99 Euro pro Minute, sollten Sie sich die Gesprächsaufzeichnung anhören wollen. Das Unternehmen zockt Sie ab!......................
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Rufen Sie nicht an! Weisen Sie die Forderung vorsorglich schriftlich zurück und erstatten Sie Strafanzeige!
 
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