Bei Anruf Lockvogel Reisegewinn- Kein Widerruf möglich

schnippewippe

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Bei Anruf Lockvogel Reisegewinn
Bestätigung nach unlauterer Telefonwerbung nötig
Derzeit belästigt eine Frankfurter Reisemarkt GmbH mit unerwünschten Werbeanrufen die Brandenburger. Es wird ein Reisegewinn versprochen, dem eine schriftliche Reisebestätigung mit einer Zahlungsaufforderung folgt.
Dazu Juristin Sabine Fischer-Volk: "Der als Reisebestätigung untergeschobene Vertrag ist eigentlich nur ein unverbindliches Angebot! Denn erst wer das Geld überweist und die Flüge bucht, hat einen Reisevertrag geschlossen, der nicht widerrufbar ist."

Vertragsabschlüsse nach unzulässiger Telefonwerbung sind eine bundesweite Plage, weshalb die Verbraucherverbände seit langem eine gesetzliche Regelung zum Schutz der überrumpelten Verbraucher fordern!

So erhielt Frau H. aus Potsdam Anfang August 2010 einen unerwünschten Werbeanruf der Frankfurter Reisemarkt GmbH aus Frankfurt am Main. Man teilte ihr mit, dass sie eine Reise in die Türkei gewonnen habe. Wenig später erhielt Frau H. ein als Reisebestätigung getarntes, jedoch in Wirklichkeit unverbindliches Reiseangebot mit der Aufforderung, einen Betrag in Höhe von 99 Euro auf das Geschäftskonto der Firma zu überweisen sowie die konkrete Reisezeit und Flüge zu buchen. Dazu Verbraucherschützerin Fischer-Volk: " Leider gibt es kein Widerrufsrecht für per Fernkommunikation (Internet, Telefon, Fax, Brief) geschlossene Reiseverträge. Vermutlich hat das Reisebüro die Reisebestätigungs-Falle deshalb gestellt, um einen Reisevertrag "unterzuschieben"!"
Das Vorgehen der Firma zeigt, dass für nach unlauterer Telefonwerbung geschlossene und nicht widerrufbare Reiseverträge wie Pauschalreisen und Flüge die bundesweit von den Verbraucherverbänden geforderte gesetzliche Regelung ganz besonders dringend notwendig ist, wonach solche Vertragsabschlüsse erst wirksam sind, wenn Verbraucher diese in Textform bestätigen!................aus dem link
 
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