Die Bundesnetzagentur hat erneut in zwei Fällen Bußgelder wegen unerlaubter Telefonwerbung verhängt. Die Bußgeldhöhe beläuft sich auf insgesamt rund 194.000 Euro. Die beiden Bußgeldverfahren umfassen mehrere Beschwerden von Verbrauchern und damit mehrere Taten. Beworben wurden Produkte aus den Branchen Medien und Versandhandel mit Nahrungsmitteln.
In den Bußgeldverfahren hatten sich die betroffenen Unternehmen auf angebliche Einwilligungserklärungen von Verbrauchern in telefonische Werbung berufen. Bei den vorgelegten Erklärungen handelte es sich um allgemein vorformulierte Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele im Internet, die auch
Einwilligungen in Telefonwerbung z. B. von Partnern, Sponsoren und sonstigen Unternehmen umfassten.
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Bundesnetzagentur/Bussgelder wegen unerlaubter Telefonwerbung
Und dann war da noch Frau Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:
Eine Nachbesserung des bestehenden Gesetzes schließt die Ministerin nicht aus.
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"Wenn sich bei der Evaluierung (
Prüfung) herausstellt, dass das Gesetz der großen Koalition zu zahnlos ist und deutliche Defizite beim Verbraucherschutz aufweist, dann müssen wir selbstverständlich Vorschläge zur Nachbesserung diskutieren", sagte die FDP-Politikerin am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur. Die Verbraucherpolitiker der Unionsfraktion dringen auf eine schnelle gesetzliche Verschärfung, berichtete die "Saarbrücker Zeitung". Sie fordern eine schriftliche Bestätigung von Verträgen am Telefon.
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verivox.de/nachrichten/bundesjustizministerin-schaerfere-regeln-gegen-telefonwerbung