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Alt 25.07.2010, 08:24   #1 (permalink)
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Standard Schriftlich angekündigte Werbeanrufe verboten.

Verbraucherzentrale Hamburg setzt sich durch: Auch brieflich angekündigte Werbeanrufe sind verboten

Kunde darf nicht aktiv werden müssen um Anruf zu vermeiden


Zitat:
Werbeanrufe seien verboten, auch wenn sie zuvor brieflich angekündigt werden und im Gewand einer Meinungsumfrage daher kommen, so die Verbraucherzentrale. Es sei dem Kunden nicht zuzumuten, dass er aktiv werden muss, wenn er nicht angerufen werden will. Mit dem Slogan «Ihre Meinung zur Postbank ist uns wichtig!» habe das Geldinstitut in einem Schreiben an die Kunden formuliert und erklärt, man wolle in Zusammenarbeit mit einem Marktforschungsinstitut ausgewählte Kunden telefonisch befragen. Wer nicht angerufen werden wolle, solle dies einer (immerhin kostenlosen) Telefon-Hotline oder per Fax mitteilen. Die Verbraucherzentrale hielt diese Ankündigung für rechtswidrig und ging gerichtlich gegen sie vor...............aus dem link
Drei Jahre währenden Gerichtsverfahren
__________________
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Verbraucherzentrale erklärt was bei Zeitungsabo PVZ zu tun ist.

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitr...Abo-Abzocke%3F

Musterbriefe von der Verbraucherzentrale
http://www.verbraucherzentrale-rlp.d...nk618091A.html


Musterbrief für die Bank


Musterbrief Telefonandieter unberechtigte Forderung
http://www.vz-bawue.de/mediabig/143521A.pdf
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