siebendreissig
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Die Verbraucherzentrale Sachsen berichtet über einen Ansturm an Beschwerden über den Preselection-Anbieter StarCom.
Viele Kunden beschweren sich über die Methoden der Hausierer der Firma oder über Verkäufer an öffentlichen Plätzen wie Einkaufszentren. Diese seien sehr aggressiv wobei die Kunden sich regelrecht genötigt ühlen eine Unterschrift zu leisten.
Bei dieser Firma kann man Preselection Verträge bestellen, also Verträge, bei denen im Vorfeld bestimmt wird wie viel telefoniert wird oder man im Internet surft.
“Nun häuft sich in unserer Beratung die Anzahl derjenigen, die eine Rechnung von StarCom erhielten, sich jedoch sicher sind, niemals einen Auftrag unterschrieben zu haben“, sagt Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen. “Verlangen die empörten Verbraucher von StarCom die Vorlage der Vertragsunterlagen, fanden sich auf einigen Formularen eine Unterschrift mit ihrem Namen, die jedoch nicht ihre eigene ist“, so Henschler weiter.,
Update:
Nun berichtet auch die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern von ganz ähnlichen Vorfällen.
Viele Kunden beschweren sich über die Methoden der Hausierer der Firma oder über Verkäufer an öffentlichen Plätzen wie Einkaufszentren. Diese seien sehr aggressiv wobei die Kunden sich regelrecht genötigt ühlen eine Unterschrift zu leisten.
Bei dieser Firma kann man Preselection Verträge bestellen, also Verträge, bei denen im Vorfeld bestimmt wird wie viel telefoniert wird oder man im Internet surft.
“Nun häuft sich in unserer Beratung die Anzahl derjenigen, die eine Rechnung von StarCom erhielten, sich jedoch sicher sind, niemals einen Auftrag unterschrieben zu haben“, sagt Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen. “Verlangen die empörten Verbraucher von StarCom die Vorlage der Vertragsunterlagen, fanden sich auf einigen Formularen eine Unterschrift mit ihrem Namen, die jedoch nicht ihre eigene ist“, so Henschler weiter.,
Inzwischen wird bereits wegen des Verdachts der Urkundenfälschung sowie Betrugs haben mehrere Verbraucher Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Leipzig gestellt, die nun ermittelt.Wer eine Rechnung von StarCom erhält, ohne einen Auftrag erteilt zu haben, ist zur Zahlung natürlich nicht verpflichtet. Jegliche Zahlungspflichten sollten gegenüber dem Unternehmen sogleich zurückgewiesen werden. Wer einen Vertrag unterschrieben hat, den Abschluss jedoch bereut, der kann innerhalb von zwei Wochen den Widerruf des Vertrags erklären. Wurde ihm keine Widerrufsbelehrung ausgehändigt, besteht das Widerrufsrecht sogar unbefristet.
Update:
Nun berichtet auch die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern von ganz ähnlichen Vorfällen.
Joachim Geburtig rät in seinem Blog niemals Unterschriften an der Haustür zu tätigen, wenn doch, dann aber immer eine Vertragsdurchschrift zu behalten. Bei solchen, Haustürgeschäften kann übrigens innerhalb von 2 Wochen problemlos vom Widerrufsrecht gebraucht gemacht werden.Wie Joachim Geburtig von der Neuen Verbraucherzentrale berichtet, liegen dem Juristen zur “StarCom“ zahlreiche, Beschwerden von Verbrauchern vor. Dabei ist auffällig, dass es sich überwiegend um ältere Menschen handelt, welche immer wieder beschreiben, mit falschen Versprechen zur Unterschrift eines Preselection-Vertrages, überredet worden zu sein