R-Gespräche --Neue Abzocke ?

schnippewippe

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Schlappe für R-Gespräch Vermittler

Das Amtsgericht Lahnstein (Aktenzeichen 20 C 665/09) hat mit Urteil vom 01.06.2010 die Klage der 08/15 GmbH abgewiesen.

Gleich 19 R-Gespräche soll meine Mandantschaft an Tag 1, 12 an Tag 2 und 13 an Tag 3 angenommen haben; immer von derselben Rufnummer. An drei aufeinanderfolgenden Tagen also sollen meine Mandanten im Abstand von bisweilen weniger als einer Minuten 44 R-Gespräche geführt haben mit immer demselben Anrufer. 44 Mal soll sie sich angehört haben, dass jede Minute 99 Cent kostet und der R-Call durch Drücken einer Tastenkombination entgegengenommen werden kann. 44 Mal soll sie die Tasten gedrückt haben um dann das Gespräch mit demselben Teilnehmer fortzusetzen, mit dem Sekunden zuvor das Gespräch beendet worden sein soll. Kosten laut 08/15 GmbH: 609,84! :huh:..............................mehr darüber im link
 

schnippewippe

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R-Gespräche - Auf diese Art können Abzocker sich die Telefonkosten sparen.
Da fällt mir spontan der Enkel/ Sohn Trick ein. Vielleicht sollten Familienangehörige darüber nachdenken den Anschluss für R-Gespräche sperren zu lassen

Polizei warnt: Keine unbekannten R-Gespräche annehmen!

Aktuell weitere Anruf-Masche mit R-Gesprächen -

Ganz aktuell berichten die Betrugs-Fahnder der Rotenburger Polizeiinspektion von einer Betrugsmasche mit sogenannten R-Gesprächen, bei denen der Angerufene bei Einwilligung das Gespräch zahlt.

Die unbekannten Betrüger haben in dieser Woche im Bereich Rotenburg bereits in vier Fällen Telefonbesitzer gefragt, ob sie ein R-Gespräch annehmen wollen, das zu Kosten von 80 - 90 Euro führt. Darauf sollte man sich auf keinen Fall einlassen, raten die Ermittler, sondern sofort auflegen.

Das Gespräch kommt von einer technisch verschleierten Frankfurter Telefonnummer. Wer sofort auflegt, und keine Ziffern auf dem Tastenfeld drückt, hat nichts zu befürchten, ist die Erfahrung der Polizei.
Diese Werbung kam ja auch in der letzten Zeit oft in den Medien.
Telefonieren Sie kostenlos” werben viele Anbieter von R-Gesprächen für ihre Dienste. Doch das gilt natürlich nur für den Anrufer. Aber denken alle Minderjährigen so weit?

3. Ein Recht auf Widerruf der auf Abschluss eines Vertrages über die Her*stellung eines R-Gesprächs gerichteten Willenserklärung besteht gemäß § 312d Abs. 3 BGB nicht, wenn der Angerufene das Gespräch durch Wahl einer Tastenkombination am Telefonapparat annimmt.

Urteil BGH III ZR 152/05 v. 16.3.2006 - R-Gespräche
Das sollten sich Eltern vielleicht einmal durch den Kopf gehen lassen.
R-Gespräche von Minderjährigen
http://www.vz-berlin.de/UNIQ133146910817029/link472761A.html

Kosten für R-Gespräche, die Minderjährige annehmen, mussten Eltern nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 16.03.2006 – III ZR 152/05) bislang meist nicht bezahlen. Denn bis vor kurzem gab es für Eltern noch keine allgemeine Möglichkeit, ihren Anschluss vor R-Gesprächen zu schützen. Dies hat sich nun aber geändert!
Anschluss für R-Gespräche sperren lassen
66i TKG R-Gesprche Telekommunikationsgesetz
(2) 1Die Bundesnetzagentur führt eine Sperr-Liste mit Rufnummern, die von R-Gesprächsdiensten für eingehende R-Gespräche zu sperren sind. 2Endkunden können ihren Anbieter von Telekommunikationsdiensten beauftragen, die Aufnahme ihrer Nummern in die Sperr-Liste unentgeltlich zu veranlassen. 3Eine Löschung von der Liste kann kostenpflichtig sein. 4Der Anbieter übermittelt den Endkundenwunsch sowie etwaig erforderliche Streichungen wegen Wegfalls der abgeleiteten Zuteilung. 5Die Bundesnetzagentur stellt die Sperr-Liste Anbietern von R-Gesprächsdiensten zum Abruf bereit.
Hat der Anschlußinhaber für R-Gespräche des minderjährigen Kindes aufzukommen?
Februar 16, 2012
Hat der Anschlußinhaber für R-Gespräche des minderjährigen Kindes aufzukommen? Kanzlei und Recht



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schnippewippe

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Bundesnetzagentur untersagt Abrechnung von angeblichen R-Gesprächen


Die Bundesnetzagentur hat für bestimmte Forderungen im Zusammenhang mit angeblichen R-Gesprächen ein Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung verhängt. Das Verbot wurde unter anderem gegenüber sämtlichen Netzbetreibern ausgesprochen und gilt rückwirkend für den Zeitraum ab dem 18. Februar 2012.

""Die Verbraucher werden durch das ausgesprochene Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot nachhaltig geschützt. Durch die Unterbindung der Zahlungsströme zu den Verantwortlichen lohnen sich die rechtswidrigen Anrufe und unlauteren Geschäftspraktiken nicht mehr"", betonte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.................weiter im link
Hier noch einmal der Link zur Verbraucherzentrale .

http://www.vz-nrw.de/UNIQ133957688629354/linkpdf?unid=1057351A
 
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