mcn.tele.com Abzocke bei gesperrter 0900

siebendreissig

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Der verbraucherrecht Blog berichtete kürzlich über eine Rechnung ür die Nutzung einer 0900 Nummer, abwohl diese extra ür solche Zwecke vom Verbraucher gesperrt wurde.

So sperrten Herr C. und seine Frau vor einigen Jahren die 0900 Nummern ür ihren Anschluss bei der Telekom.
Doch auf einmal flatterte eine Forderung der ConKred Inkasso GmbH ins Haus, die im Auftrag der mcn.tele.com eine, in diesem Falle eindeutig nicht in Anspruch genommene Erotikleistung der Schweizer Comhold AG.

Verbraucherschützer Joachim Geburtig von der Neuen Verbraucherzentrale rät hier auf keinen Fall zahlen! Er empfiehlt Folgendes:

Findet sich auf einer Telefonrechnung ein Rechnungsposten, der auf eine rechtswidrige Nutzung einer Rufnummer zurückzuühren ist, sollte hiergegen Einspruch erhoben werden. Ein unberechtigt geforderter Rechnungsposten muss nicht bezahlt werden. Auch ohne Zahlungsverpflichtung sollte ein Einspruch gegen die erhaltene Telefonrechnung geltend gemacht werden. Einsprüche gegen eine Telefonrechnung müssen gegenüber dem Rechnungsersteller und bei Forderungen von anderen Anbietern in der Regel zusätzlich gegenüber diesen Anbietern geltend machen. Eine Begründung des Einspruches ist in jedem Fall geboten. Ob eine eigene Forderung des Rechnungserstellers vorliegt oder es sich um eine fremde Forderung handelt, ergibt sich aus der Telefonrechnung.

Ist eine Forderung eines anderen Anbieters strittig, ist mit dem Rechnungsersteller die Behandlung dieses strittigen Betrags im Zahlungsverkehr zu klären, damit keine negativen Konsequenzen wie z. B. eine Anschlusssperre folgen.
Ganz ehrlich, wie kann sowas sein? Wozu sperrt man 0900 Nummern, wenn dies wirkungslos ist?
Hoffentlich ein Einzelfall, mehr Infos werden bei Verügbarkeit hier nachgetragen.

Betroffene sollten sich an die Neue Verbraucherzentrale in Mecklenburg-Vorpommern werden.
 
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