18.05.2011, 12:33
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Vergleich im Prozess um Vergütung für Kartenlegen
Vergleich im Prozess um Vergütung für Kartenlegen
Zitat:
Der Rechtsstreit um die Vergütung für das Kartenlegen (in der Variante der Voraussage der Zukunft) hat nun durch einen Vergleich ein Ende gefunden. Kurz zur Historie, der Sachverhalte stellte sich laut OLG Stuttgart wie folgt dar:
Die Klägerin ist als Selbständige mit Gewerbeanmeldung tätig und bietet Lebensberatung „Lifecoaching“ insbesondere durch Kartenlegen an. In einer durch Beziehungsprobleme ausgelösten Lebenskrise stieß der Beklagte im September 2007 im Internet auf die Klägerin. In der Folgezeit legte die Klägerin den Beklagten am Telefon in vielen Fällen zu verschiedenen – privaten und beruflichen – Lebensfragen die Karten und erteilte Ratschläge. Hierfür zahlte der Beklagte im Jahr 2008 mehr als 35.000,– €. Für im Januar 2009 erbrachte Leistungen (insgesamt 217 telefonische Beratungsgespräche, teilweise bis zu 15 Gespräche täglich) verlangte die Klägerin mit ihrer Klage weitere ca. 7.000,– €. Darüber hinaus forderte sie für weitere Tätigkeiten im Jahr 2009 nochmals ca. 25.000,– € vom Kläger.
Das ging nun gerichtlich folgenden Weg:.....................den findet ihr im link
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