Zitat:
Zitat von kicherhexe_magrat
nein, denn wohngeld ist normalerweise im "harz4"-satz enthalten!
mit der wohngeldreform sollen z.b. rentner und geringverdiener davor bewahrt werden, in ALGII abzurutschen!
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@ kicherhexe.magrat
WOHNgeld war noch NIE Bestandteil von ALG II. Es wird immer zusätzlich gezahlt.
Im übrigen können auch Wohneigentümer Lastenzuschuss bekommen.
Quelle:
zitierfähige URL (/Archiv/58153/wohngeld-v4.html) fr Wohngeld (Version: 4)
Als Betroffene beklage ich mich nicht, oder fordere mehr Geld.
Im Gegenteil mir wäre eine sozialversicherungspflichte Tätigkeit (im Rahmen meiner Möglichkeiten/Erkrankung) sehr viel mehr wert.
Bis einschl. Januar 2010 bekam wir (1 Erw., 1 Kind 18 Jahre, 1 Kind 10 Jahre, -nur ich bekomme ALG II-)
genau 66,18 € ALG II auf mein Konto überwiesen.
Das restliche Einkommen war Unterhalt und UVG (Unterhaltsvorschuss) sowie Kindergeld.
Mein Vermieter bekam direkt 450 € Miete (300 € kalt + 150 € NK Vorauszahlung).
Gesamtsumme ALG II rechnerisch: 516,18 €, lt. Bescheid.
Seit dem 08.01.10 lebe ich mit meiner jüngsten Tochter allein. Die Miete verringert sich, der Unterhalt für meine volljährige Tochter fällt weg und das Kindergeld wird weniger.
Der neue Bedarf ab Februar 2010 ist bereits ausgerechnet, ich habe aber noch keinen schriftlichen Bescheid.
Lt. meiner Sachbearbeiterin bekomme ich ab März 2010 mtl. 142,00 € Wohngeld. Das Wohngeld wird dann als "Einkommen" wieder vom Bedarf abgerechnet, da davon die Miete mitgezahlt wird.