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Alt 09.02.2010, 11:54   #1 (permalink)
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Standard Hartz-IV-Regelsätze verfassungswidrig

Hartz-IV-Regelsätze verfassungswidrig


Zitat:
Karlsruhe (dpa) - Die Bundesregierung muss die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder und Erwachsene neu berechnen. Die bisherige Regelung verstoße gegen die Verfassung, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag. Die Berechnung sei nicht transparent genug................mehr im link
Zitat:
Bis zu einer Änderung bleibt die bisherige Regelung gültig. Ab sofort können Hartz-IV-Empfänger jedoch einen besonderen Bedarf geltend machen, der durch die bisherigen Zahlungen nicht gedeckt wird. Damit drohen dem ohnehin durch eine Rekordneuverschuldung von fast 100 Milliarden Euro schwer gebeutelten Staat in diesem Jahr höhere Ausgaben für Hartz IV.
Schade das es nicht näher erklärt wird. Sollte man mal im Auge behalten.
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Alt 10.02.2010, 01:20   #2 (permalink)
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Standard AW:

Hier noch ein anderer Link. Da könnt ihr mal links auf der Seite sehen wie der Regelsatz berechnet wird. .

Das kann teuer werden! Die Bundesregierung muss die Regelsätze für alle 6,7 Millionen Hartz-IV-Empfänger neu berechnen." Hartz-IV-Urteil Wer bekommt jetzt mehr Geld?

Zitat:
Bekommen Hartz-IV-Empfänger jetzt sofort mehr Geld?

Nein! Es ist noch nicht einmal klar, ob Hartz-IV-Empfänger am Ende überhaupt mehr Geld bekommen.

Denn: Die Richter kritisieren das Zustandekommen der Regelsätze – nicht deren Höhe.

Im Urteil heißt es: „Die Beträge erweisen sich im Ergebnis nicht als evident (Anm. d. Red.: klar auf der Hand liegend) unzureichend.“ Allerdings erwarten Experten bei veränderter Berechnung am Ende auch höhere Sätze, weil u. a. auch Kosten für Bildung, Freizeit etc. berücksichtigt werden müssten.

Bis wann müssen die Änderungen in Kraft treten?


Spätestens zum 1. Januar 2011. Arbeitsministerin von der Leyen (CDU) hat bereits eine Expertengruppe „Hartz-Reform“ eingesetzt........mehr im link
Vielleicht werden dann die letzten 3 Posten als überflüssig angesehen und gestrichen.
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Geändert von schnippewippe (10.02.2010 um 01:31 Uhr)
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Alt 10.02.2010, 21:13   #3 (permalink)
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Standard AW: Hartz-IV-Regelsätze verfassungswidrig

Wusstet ihr, das ALG II Empfänger Wohngeld beantragen können/müssen?

BMVBS: Die Wohngeldreform zum 1. Januar 2009

War mir bis Mai 2009 nicht bekannt.
Mein Antrag wurde am 04.05.09 abgegeben , bisher habe ich KEIN Wohngeld bekommen, geschweige denn einen schriftlichen Bescheid.

Im übrigen gibt es leider viele verschiedene Tabellen in denen die einzelnen Positionen prozentual zum ALG II und deren Verwendungszweck aufgelistet sind.
Wie schwierig es ist? Hier ein kleiner Auszug:
BMAS widersetzt sich BSG Rechtsprechung zur Warmwasserzubereitung

In der Print Ausgabe der HNA (Hessische/Niedersächsische Allgemeine Zeitung) gab es heute eine Tabelle, in der war unter anderem in der Rubrik für Alkoholische Getränke und Tabakwaren auch der Satz für Babys und Kinder angegeben
niobe-1958 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.02.2010, 21:50   #4 (permalink)
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Standard AW: Hartz-IV-Regelsätze verfassungswidrig

Zitat:
Zitat von niobe-1958 Beitrag anzeigen
Wusstet ihr, das ALG II Empfänger Wohngeld beantragen können/müssen?.......
nein, denn wohngeld ist normalerweise im "harz4"-satz enthalten!

mit der wohngeldreform sollen z.b. rentner und geringverdiener davor bewahrt werden, in ALGII abzurutschen!
kicherhexe_magrat ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.02.2010, 11:15   #5 (permalink)
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Standard AW: Hartz-IV-Regelsätze verfassungswidrig

Hier auf der Seite im Link sind ganz unten 15 Beispiele von Urteilen zu finden.


Wie die Gerichte beim Kampf ums Arbeitslosengeld II entscheiden


Zitat:
Hartz-IV-Empfänger haben Recht auf eigene Wohnung Hartz-IV-Empfänger dürfen nicht aus Kostengründen in eine Obdachlosenunterkunft verwiesen werden. Sie haben laut einer Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen das Recht, sich auf Kosten der Allgemeinheit eine eigene Wohnung zu mieten. Die Miete müsse der ortsüblichen Referenzmiete entsprechen (Az.: L 19 B 297/09 AS ER)
Tacheles e.V. / Haralds Ecke
Ab hier im Bericht
Zur Bemessung der angemessenen Wohnraumgröße für Hartz IV -Empfänger ist ein Rückgriff auf landesrechtliche Maßstäbe vertretbar - Unmöglichkeit der Kostensenkung durch irreführender Hinweis in Kostensenkungsaufforderung .
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Geändert von schnippewippe (11.02.2010 um 11:18 Uhr)
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Alt 11.02.2010, 11:43   #6 (permalink)
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Standard AW: Hartz-IV-Regelsätze verfassungswidrig

Ich verstehe die Diskussion nicht.

Aktuell wird doch durch die Medien bewiesen das man mit HartzIV sehr gut leben kann.
Vorzeigeperson;Arno D. (Soll Popp-Star werden)

Ps.
HartzIV-Empfänger sollten mal über die Grenze schauen.
In den Niederlanden bekommt ein Ehepaar,Anzahl der Kinder ist egal, € 1.299,04 ; ein alleinerziehender € 909,33;ein alleinstehender € 649,52 im Monat.Davon geht noch die Miete ab.

Pps.
Ich bewundere die,die für einen Hungerlohn arbeiten gehen und noch nicht einmal HartzIV-Niveau erreichen.

m.f.G.
DerKrefelder ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.02.2010, 12:28   #7 (permalink)
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Standard AW: Hartz-IV-Regelsätze verfassungswidrig

Zitat:
Zitat von DerKrefelder Beitrag anzeigen
ein alleinstehender € 649,52 im Monat.Davon geht noch die Miete ab.

Pps.
Ich bewundere die,die für einen Hungerlohn arbeiten gehen und noch nicht einmal HartzIV-Niveau erreichen.

m.f.G.
Das gibt es bei uns auch.

Das Urteil sagt ja nicht , dass die Bezüge zu niedrig sind.
Wenn ich das richtig verstehe ,geht es ja um die Bildung der Kinder. Doch das könnte man auch anders regeln.
Mal ein Beispiel. Mein Cousin hat drei Mädels. Jedes Jahr muss er neue Schulbücher kaufen. Obwohl alle 3 die selbe Schule besuchen ist es nicht möglich, dass die jüngeren Mädels die Bücher der Älteren im nächsten Jahr nutzen können. Der Klassenlehrer entscheidet welche Bücher seine Schüler für das Schuljahr kaufen müssen. Da geht immer eine Menge Geld drauf. Genauso ist es bei der Freundin meiner Tochter.
Wieso kann es nicht so wie früher sein. Da bekamen die Kinder die Bücher von der Schule gestellt. Wenn die Bücher am Ende des Jahres ok sind brauchte man nichts zu zahlen. Wenn nicht mussten die Eltern die Bücher neu kaufen.
Nachhilfeunterricht wurde bei meinen Kindern damals , in der Schule von den Lehrern nach Schulschluss angeboten.
Da gab es auch gesonderten Nachhilfeunterricht für die Kinder von Ausländern.

Mehr Geld für die Kinder für eine wirkliche Teilhabe an der Bildung .
Wieso gibt es da nicht einmalige Zuschüsse wie früher. Da musste man die Sachen beantragen und später die Rechnungen vorlegen. So war sicher, dass das Geld auch dafür verbraucht wurde.

Rufe nach Hartz-IV-Kürzung werden lauter
Von Barbara Möller 11. Februar 2010,


Ursula von der Leyen plädiert für mehr Sachhilfen. SPD-Linker Ottmar Schreiner weist das energisch zurück.

Zitat:
Ich bewundere die,die für einen Hungerlohn arbeiten gehen und noch nicht einmal HartzIV-Niveau erreichen.
Hier besteht meiner Meinung nach ,echter Handlungsbedarf !!! Die sollten echt langsam einen festen Mindestlohn einführen. Denn hier werden die Arbeitnehmer echt oft über den Tisch gezogen.
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Geändert von schnippewippe (11.02.2010 um 12:34 Uhr)
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Alt 11.02.2010, 17:08   #8 (permalink)
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Standard AW: Hartz-IV-Regelsätze verfassungswidrig

Zitat:
Zitat von kicherhexe_magrat Beitrag anzeigen
nein, denn wohngeld ist normalerweise im "harz4"-satz enthalten!
mit der wohngeldreform sollen z.b. rentner und geringverdiener davor bewahrt werden, in ALGII abzurutschen!
@ kicherhexe.magrat

WOHNgeld war noch NIE Bestandteil von ALG II. Es wird immer zusätzlich gezahlt.
Im übrigen können auch Wohneigentümer Lastenzuschuss bekommen.
Quelle: zitierfähige URL (/Archiv/58153/wohngeld-v4.html) fr Wohngeld (Version: 4)

Als Betroffene beklage ich mich nicht, oder fordere mehr Geld.

Im Gegenteil mir wäre eine sozialversicherungspflichte Tätigkeit (im Rahmen meiner Möglichkeiten/Erkrankung) sehr viel mehr wert.

Bis einschl. Januar 2010 bekam wir (1 Erw., 1 Kind 18 Jahre, 1 Kind 10 Jahre, -nur ich bekomme ALG II-)
genau 66,18 € ALG II auf mein Konto überwiesen.
Das restliche Einkommen war Unterhalt und UVG (Unterhaltsvorschuss) sowie Kindergeld.
Mein Vermieter bekam direkt 450 € Miete (300 € kalt + 150 € NK Vorauszahlung).
Gesamtsumme ALG II rechnerisch: 516,18 €, lt. Bescheid.

Seit dem 08.01.10 lebe ich mit meiner jüngsten Tochter allein. Die Miete verringert sich, der Unterhalt für meine volljährige Tochter fällt weg und das Kindergeld wird weniger.

Der neue Bedarf ab Februar 2010 ist bereits ausgerechnet, ich habe aber noch keinen schriftlichen Bescheid.
Lt. meiner Sachbearbeiterin bekomme ich ab März 2010 mtl. 142,00 € Wohngeld. Das Wohngeld wird dann als "Einkommen" wieder vom Bedarf abgerechnet, da davon die Miete mitgezahlt wird.
niobe-1958 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.02.2010, 17:28   #9 (permalink)
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Standard AW: Hartz-IV-Regelsätze verfassungswidrig

Zitat:
Zitat von niobe-1958 Beitrag anzeigen
@ kicherhexe.magrat

WOHNgeld war noch NIE Bestandteil von ALG II. Es wird immer zusätzlich gezahlt.

Ääääääää Das musste mir aber mal richtig erklären.

Der Arbeitslose bekommst vom Arbeitsamt die Miete gezahlt. Wieso sollte man dem Arbeitslosen dann auch noch Wohngeld bezahlen.
Das Wohngeld ist in der ALG ll berechnet.
Oder meinst du das Arbeitslosengeld l?
Zitat:
" Das Wohngeld wird dann als " Einkommen" angerechnet
Zusatz.

Musste vorhin schnell weg. Habe mir deinen Post noch einmal genauer angesehen. Das ist doch im Grunde genau das ,was wir auch sagen !
Das Wohngeld ist mit in der ALG ll berechnet.
Wenn man kein Einkommen hat, spielt das Wohngeld für den Bedürftigen keine Rolle.
Er bekommt die (anerkannte) Miete und den Regelsatz.
In Berlin braucht man kein Wohngeld beantragen.

Bei der Grundsicherung ist das anders. Da muss man Wohngeld beantragen. Das wird dann bei der Rente als Einkommen mit dazu gegeben.
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Geändert von schnippewippe (11.02.2010 um 18:49 Uhr)
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Alt 11.02.2010, 20:44   #10 (permalink)
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Zitat:
Der Arbeitslose bekommst vom Arbeitsamt die Miete gezahlt.
Nö, ein ALG II Bezieher bekommt immer nur eine "angemessene" Unterkunftskosten bezahlt. Evtl. Differenzen zur "angemessenen" (die einzelnen Bundesländer machen da Unterschiede) Unterkunft, muss der ALG II Bezieher selbst bezahlen.
(Ist bei mir auch so . Differenz 27,09 €).

Zitat:
Wieso sollte man dem Arbeitslosen dann auch noch Wohngeld bezahlen. Das Wohngeld ist in der ALG ll berechnet.
Bisher galt: Empfänger sogenannter Transferleistungen (Sozialhilfe, Arbeitslosengeld 2, Sozialgeld) sind vom Wohngeld ausgeschlossen. Gleiches gilt für Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft.

Ich lebe in Nordhessen und wurde im April 2009 wie folgt aufgefordert einen Antrag auf Wohngeld zu stellen:
.....Es ist vorrangig zu prüfen, ob die Hilfebedürtigkeit durch die Gewährung von Wohngeld nach den gesetzlichen Bestimmungen des Wohngeldgesetzes beseitigt oder weiter gemindert werden kann.

Das die Bearbeitung von Mai 2009 bis heute andauert ist ein anderes amüsantes Thema, da ich am 01.02.09 ohne ALG II da stand
Update: Heute habe ich Wohngeld auf meinem Konto, OHNE schriftlichen Bescheid.

Zitat:
In Berlin braucht man kein Wohngeld beantragen.
Wie das in den einzelnen Bundesländern gehandhabt wird, weiß ich nicht.

Zitat: Viele Haushalte in Berlin können mit ihrem Einkommen nur schwer ihre Mietbelastung tragen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann Wohngeld, das aber nur auf Antrag gezahlt wird, dabei eine Entlastung sein. Für das Ausfüllen des Antrages hier einige Tipps:
Quelle: Wohngeld - Berlin.de

Ich kenne es nur von NRW und Nordhessen.

Wohngeld 2010 Ratschläge: http://www.bmvbs.de/Anlage/original_...d-Hinweise.pdf

Zitat:
Bei der Grundsicherung ist das anders. Da muss man Wohngeld beantragen. Das wird dann bei der Rente als Einkommen mit dazu gegeben.
Grundsicherung ist für diejenigen, die NICHT mehr erwerbstätig sind/sein können.
“Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung haben bedürftige Menschen, die entweder 65 Jahre alt oder dauerhaft voll erwerbsgemindert und mindestens 18 Jahre alt sind. Unsere Rentnerinnen und Rentner werden mit dem Rentenbescheid auch über die Grundsicherung informiert.
Quelle: Grundsicherung - Sozialhilfe für Rentner im Lebensalter | Pressemitteilungen-online.de
__________________
Ein Ruhestörer ist jemand,
der die Bettdecke von der schlummernden Wahrheit wegzieht.
Ludwig Börne (1786 - 1837)
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