Zitat:
Zitat von niobe-1958
Und das Kind muss von seiner Regelleistung anteilig die Miete und die Heizkosten mittragen  , da es mit seinen Eltern eine Bedarfsgemeinschaft bildet.
LG
Conny
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Sorry , bringst du da nicht was durcheinander ? Das Kind zahlt den Mietanteil nicht vom Regelsatz.
Beispiel:
Alleinerziehende Mutter + Kind - Bruttomiete 400 Euro.
Bedarf des Kindes:
215 Euro Regelsatz ( inkl. 185 Euro Kindergeld )
200 Euro Mietanteil des Kindes
macht einen Betrag von
415 Euro anerkannter Bedarf des Kindes ohne Unterhalt vom Vater
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Zahlt der Vater Zum Beispiel 300€ Unterhalt
plus Kindergeld von ............184 €
.......................................484 €
Das Kind hat 69 € zu viel Einnahmen und ist somit nicht mehr bedürftig.
Die 69 € Euro Mehr des Kindes ,werden der Mutter als Einkommen von ihrem Regelsatz in Abzug gebracht.
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Wohngeld habe ich hier nicht mit berücksichtigt.
Weiss nicht ob es als Einkommen in der Berechnung erscheint oder ob es bei der Miete vor der Berechnung in Abzug gebracht wird.
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Also vom Regelsatz zahlt das Kind seinen Mietanteil nicht.