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Alt 27.02.2010, 00:22   #21 (permalink)
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Benutzerbild von schnippewippe
 
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Standard AW: Hartz-IV-Regelsätze verfassungswidrig

Zitat:
Zitat von niobe-1958 Beitrag anzeigen
Und das Kind muss von seiner Regelleistung anteilig die Miete und die Heizkosten mittragen , da es mit seinen Eltern eine Bedarfsgemeinschaft bildet.
LG
Conny
Sorry , bringst du da nicht was durcheinander ? Das Kind zahlt den Mietanteil nicht vom Regelsatz.

Beispiel:

Alleinerziehende Mutter + Kind - Bruttomiete 400 Euro.

Bedarf des Kindes:

215 Euro Regelsatz ( inkl. 185 Euro Kindergeld )
200 Euro Mietanteil des Kindes
macht einen Betrag von
415 Euro anerkannter Bedarf des Kindes ohne Unterhalt vom Vater
-------------------------------------------------------------------------
Zahlt der Vater Zum Beispiel 300€ Unterhalt
plus Kindergeld von ............184 €
.......................................484 €

Das Kind hat 69 € zu viel Einnahmen und ist somit nicht mehr bedürftig.
Die 69 € Euro Mehr des Kindes ,werden der Mutter als Einkommen von ihrem Regelsatz in Abzug gebracht.

-----------------------------------------------------------------------------------------------
Wohngeld habe ich hier nicht mit berücksichtigt.
Weiss nicht ob es als Einkommen in der Berechnung erscheint oder ob es bei der Miete vor der Berechnung in Abzug gebracht wird.

------------------------------------------------------------------------------------------------
Also vom Regelsatz zahlt das Kind seinen Mietanteil nicht.
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Geändert von schnippewippe (27.02.2010 um 00:27 Uhr)
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Alt 27.02.2010, 19:23   #22 (permalink)
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Standard AW: Hartz-IV-Regelsätze verfassungswidrig

Zitat:
Bedarf des Kindes:

215 Euro Regelsatz ( inkl. 185 Euro Kindergeld )
200 Euro Mietanteil des Kindes
macht einen Betrag von
415 Euro anerkannter Bedarf des Kindes ohne Unterhalt vom Vater
-------------------------------------------------------------------------
Zahlt der Vater Zum Beispiel 300€ Unterhalt
plus Kindergeld von ............184 €
.......................................484 €

Das Kind hat 69 € zu viel Einnahmen und ist somit nicht mehr bedürftig.
Die 69 € Euro Mehr des Kindes ,werden der Mutter als Einkommen von ihrem Regelsatz in Abzug gebracht.
Laut meiner alten Berechnung:

251,00 Euro Regelsatz (Kind ist 10 Jahre alt)
140,72 Euro anerkannte mtl. Kosten für Unterkunft und Hzg.*
391,72 Euro Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft
(ANTEIL Kind I)


dagegen stehen:

170,00 Euro Einkommen Kindergeld
158,00 Euro Einkommen Unterhaltsvorschuss (Vater des Kindes zahlt nicht)
328,00 Euro Gesamteinkommen (ANTEIL Kind I)

Dann findet die Verteilung der Einkommensanteile unter Berücksichtigung der Leistungsträger statt.

* anerkannte Kosten für Unterkunft und Heizung Gesamt 422,18 Euro : 3 Personen = 140,72 Euro pro Person (real 450,00 Euro Warmmiete).

Rechnerisch hat meine jüngste somit 86,49 Euro Einkommensüberhang, damit trägt sie rechnerisch (lt. Bescheid) mit 54,23 Euro für Unterkunft und Heizung bei.

Wie gesagt:
Das ist die alte Berechnung mit dem alten Kindergeld, ohne Wohngeld.
niobe-1958 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.03.2010, 13:23   #23 (permalink)
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Standard AW: Hartz-IV-Regelsätze verfassungswidrig

Home > Aktuell > Berlin
Zitat:
Polit-Provokateur Thilo Sarrazin (SPD) kann es nicht lassen. Der Bundesbank-Vorstand äußerte sich in der „Süddeutschen Zeitung“ zur derzeitigen Hartz-IV-Debatte. Er verteidigte die geltenden Sätze und nannte sie ausreichend. Letztlich sei es keine Geldfrage, sondern eine Frage der Mentalität, des Wollens und der Einstellung. „Wo diese fehlt, hilft auch kein Geld, und wo diese da ist, ist das Geld gar nicht so wichtig. Als Sparmöglichkeit nannte Sarrazin das Duschen: „Kalt duschen ist doch eh viel gesünder. Ein Warmduscher ist noch nie weit gekommen im Leben.“ Wieder ein echter Aufreger des Ex-Finanzsenators von Berlin. Und das genau an dem Tag, an dem die Landesschiedskommission der Berliner SPD über einen möglichen Parteiausschluss von Sarrazin berät. Heute um 17 Uhr tritt die Kommission zusammen.
Im link sind auch einige seiner Sprüche zu finden.

Sooooo nun wisst ihr es genau. Geld ist nicht wichtig Nun habt doch mal einen Willen und eine bessere Einstellung.
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Geändert von schnippewippe (01.03.2010 um 17:05 Uhr)
schnippewippe ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.03.2010, 16:02   #24 (permalink)
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Standard AW: Hartz-IV-Regelsätze verfassungswidrig

Nur so am Rande.

Warum ist die FDP in der Wählergunst so gesunken???
Viele die die FDP gewählt haben,haben jetzt erst gemerkt das keine Hotels besitzen.
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Alt 01.03.2010, 18:51   #25 (permalink)
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Benutzerbild von manafraid
 
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Standard AW: Hartz-IV-Regelsätze verfassungswidrig

Iss ja nu man auch n bisken schwierig mit unserer Sch***** da: Wenn er mit seine(r/m) Gatt(e/in) in den USA weilt der Guido, denn sucht der Bill als First Man der Hillary immer nach ner first lady und findet keine!

Geändert von De kleine Eisbeer (02.03.2010 um 12:10 Uhr) Grund: Sorry,dafür gibt es andere Bezeichnungen.
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Alt 02.03.2010, 17:36   #26 (permalink)
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Standard AW: Hartz-IV-Regelsätze verfassungswidrig

Report Mainz

swr.de

Warum Argen Firmen, die Dumpinglöhne bezahlen, nicht zur Kasse bitten.

Ps.
Oben rechts das Video
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Alt 02.03.2010, 18:20   #27 (permalink)
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Also wenn ich mir das Video so ansehe, könnte ich den Eindruck bekommen ,wenn ein Mindestlohn kommen sollte , beträgt der etwas über 3 € die Stunde.
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Alt 02.03.2010, 18:35   #28 (permalink)
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Zitat:
Zitat von schnippewippe Beitrag anzeigen
Also wenn ich mir das Video so ansehe, könnte ich den Eindruck bekommen ,wenn ein Mindestlohn kommen sollte , beträgt der etwas über 3 € die Stunde.
Nein.
Die €3.- beziehen sich auf den Umstand,wann ist es > wikipedia.org/Lohnwucher
Lohnwucher ist eine Straftat...was die ARGEN bisher nicht begriffen haben.
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Alt 02.03.2010, 18:50   #29 (permalink)
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Standard AW: Hartz-IV-Regelsätze verfassungswidrig

Das habe ich schon verstanden
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Alt 05.03.2010, 10:13   #30 (permalink)
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§ 28 Regelbedarf, Inhalt der Regelsätze

Zitat:
Die Regelsatzbemessung gewährleistet, dass bei Haushaltsgemeinschaften von Ehepaaren mit drei Kindern die Regelsätze zusammen mit Durchschnittsbeträgen der Leistungen nach den §§ 29 und 31 und unter Berücksichtigung eines durchschnittlich abzusetzenden Betrages nach § 82 Abs. 3 unter den erzielten monatlichen durchschnittlichen Nettoarbeitsentgelten unterer Lohn- und Gehaltsgruppen einschließlich anteiliger einmaliger Zahlungen zuzüglich Kindergeld und Wohngeld in einer entsprechenden Haushaltsgemeinschaft mit einer alleinverdienenden vollzeitbeschäftigten Person bleiben.
Und dann war da noch das Lohnabstandsgebot
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