@ niobe-1958
Zitat:
Der neue Bedarf ab Februar 2010 ist bereits ausgerechnet, ich habe aber noch keinen schriftlichen Bescheid.
Lt. meiner Sachbearbeiterin bekomme ich ab März 2010 mtl. 142,00 € Wohngeld. Das Wohngeld wird dann als "Einkommen" wieder vom Bedarf abgerechnet, da davon die Miete mitgezahlt wird.
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Also ist es doch so , wie ich es schon geschrieben habe.
Es ist doch ganz egal ,ob das Arbeitsamt und das Wohngeldamt es unter sich ausmachen,
oder man bekommt es so wie du auf sein Konto.
Du schreibst ja selber , dass du dann weniger vom Arbeitsamt bekommst. Da wird ja das Wohngeld als Einkommen von der Hilfe abgezogen.Am Ende hast du dann das ,was du vorher auch hattest.
Ich bin durch meiner Krankheit auf Rente. Bekomme Ergänzende-Grundsicherung . Ich brauchte die ganzen Jahre nie Wohngeld beantragen.
Dann kam ja die Änderung vom Wohngeld. Keiner wusste so richtig was dabei rauskommt.
Da ich nur 25€ Grundsicherung bekomme musste ich 2009 auch einen Antrag stellen. Das Grundsicherungsamt wollte wissen wie hoch es jetzt ausfällt.
Hätte ja sein können, dass ich damit aus der Grundsicherung rausfalle.
Die Arbeitslosen die ich kenne brauchten kein Wohngeld beantragen.