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Alt 11.02.2010, 21:46   #11 (permalink)
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Standard AW: Hartz-IV-Regelsätze verfassungswidrig

@ niobe-1958
Zitat:
Nö, ein ALG II Bezieher bekommt immer nur eine "angemessene" Unterkunftskosten bezahlt. Evtl. Differenzen zur "angemessenen" (die einzelnen Bundesländer machen da Unterschiede) Unterkunft, muss der ALG II Bezieher selbst bezahlen.
(Ist bei mir auch so . Differenz 27,09 €).
Stimmt !
Darum habe ich ja auch im unteren Absatz von mir geschrieben
Zitat:
Wenn man kein Einkommen hat, spielt das Wohngeld für den Bedürftigen keine Rolle.
Er bekommt die (anerkannte) Miete und den Regelsatz.
Meine Tochter muss fast 50€ selber tragen.Wenn der Eigentümer die Miete nicht senkt , wird sie sich eine andere Wohnung suchen.

Dein Zitat mit diesen Satz von mir.
Zitat:
In Berlin braucht man kein Wohngeld beantragen.
Das von mir , bezog sich ja auf die Arbeitslosen. Denn davon ist ja hier auf dieser Seite die Rede.
Ein Bericht vom Berliner Mieterverein .
Hinweise zur Wohnung bei Arbeitslosengeld II (ALG II)
Gibt es noch Wohngeld für Arbeitslose?
Wer Unterkunftskosten nach dem SGB erhält, wird von Wohngeldansprüchen ausgeschlossen (§ 7 Abs. 1 WoGG).

Aber Danke für den Link ,für die anderen Berliner in diesen Absatz von Dir.
Zitat:
Zitat: Viele Haushalte in Berlin können mit ihrem Einkommen nur schwer ihre Mietbelastung tragen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann Wohngeld, das aber nur auf Antrag gezahlt wird, dabei eine Entlastung sein. Für das Ausfüllen des Antrages hier einige Tipps:
Quelle: Wohngeld - Berlin.de
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Geändert von schnippewippe (11.02.2010 um 23:06 Uhr)
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Alt 12.02.2010, 00:12   #12 (permalink)
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Standard AW: Hartz-IV-Regelsätze verfassungswidrig

Hier gibt es einen Schätz-O-Mat. Da kann man mal abschätzen, was eine Mutter mit Kind so braucht. Unten steht dann das, was laut Hartz IV zusteht ...
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Alt 12.02.2010, 13:44   #13 (permalink)
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Standard AW: Hartz-IV-Regelsätze verfassungswidrig

nur um mal eines klar zu stellen:

ich arbeite vollzeit ( 38,5 std/wo in der altenpflege(sehr schwerer job!)) und verdiene so wenig, dass ich ( und mein jüngster) harz4 dazu bekomme(n).

da meine wohnung ( meine 2 jüngsten leben noch bei mir), nach dem auszug meines ältesten sohnes und meines mannes, zu groß ist, zahle ich (alleinerziehend, also 41,-€ mehrbedarf im monat, für ein berechtigtes kind) 83,-€ jeden monat selbst!!!!

wenn es wohngeld für harz4-bezieher zusätzlich geben würde, ihr könnt sicher sein, ich wüßte es!!!! schlau gemacht hab ich mich zur genüge!

ergo: ich denke sehr realistisch!

Geändert von kicherhexe_magrat (12.02.2010 um 13:49 Uhr)
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Alt 12.02.2010, 20:18   #14 (permalink)
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Standard AW: Hartz-IV-Regelsätze verfassungswidrig

Zitat:
wenn es wohngeld für harz4-bezieher zusätzlich geben würde, ihr könnt sicher sein, ich wüßte es!!!! schlau gemacht hab ich mich zur genüge!
Auch mir war es völlig neu, das ALG II Bezieher (zumindest in Nordhessen) Wohngeld beantragen müssen/können/sollen. ICH wurde dazu aufgefordert, mir liegt der Bescheid noch nicht vor. Das Wohngeld wurde heute (12.02.10) das erste Mal auf meinem Konto gutgeschrieben.

Meine Wohnung ist NICHT zu groß oder zu teuer, aber für meinen Wohnort, wird für eine angemessene Unterkunft (lt. AFLK) so gerechnet, wie es in MEINEM Bescheid steht

Das das Wohngeldgesetz ein Bundesgesetz ist, gilt es doch für alle Bundesländer?

Zuschlag Alleinerziehend (1 Kind 10 Jahre) = 43 € steht übrigens bei mir.

Geändert von niobe-1958 (12.02.2010 um 20:21 Uhr) Grund: Zusatz
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Alt 12.02.2010, 21:55   #15 (permalink)
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@ niobe-1958
Zitat:
Der neue Bedarf ab Februar 2010 ist bereits ausgerechnet, ich habe aber noch keinen schriftlichen Bescheid.
Lt. meiner Sachbearbeiterin bekomme ich ab März 2010 mtl. 142,00 € Wohngeld. Das Wohngeld wird dann als "Einkommen" wieder vom Bedarf abgerechnet, da davon die Miete mitgezahlt wird.
Also ist es doch so , wie ich es schon geschrieben habe.
Es ist doch ganz egal ,ob das Arbeitsamt und das Wohngeldamt es unter sich ausmachen,
oder man bekommt es so wie du auf sein Konto.
Du schreibst ja selber , dass du dann weniger vom Arbeitsamt bekommst. Da wird ja das Wohngeld als Einkommen von der Hilfe abgezogen.Am Ende hast du dann das ,was du vorher auch hattest.

Ich bin durch meiner Krankheit auf Rente. Bekomme Ergänzende-Grundsicherung . Ich brauchte die ganzen Jahre nie Wohngeld beantragen.

Dann kam ja die Änderung vom Wohngeld. Keiner wusste so richtig was dabei rauskommt.
Da ich nur 25€ Grundsicherung bekomme musste ich 2009 auch einen Antrag stellen. Das Grundsicherungsamt wollte wissen wie hoch es jetzt ausfällt.
Hätte ja sein können, dass ich damit aus der Grundsicherung rausfalle.

Die Arbeitslosen die ich kenne brauchten kein Wohngeld beantragen.
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Alt 18.02.2010, 19:55   #16 (permalink)
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Sinn und Unsinn von Hartz IV Video
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Alt 20.02.2010, 18:01   #17 (permalink)
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(Satire):Westerwelle

Oliver Welke und Martina Hill über Guido Westerwelles Gedanken zu Hartz IV und den Auswirkungen auf die FDP.
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Alt 25.02.2010, 13:51   #18 (permalink)
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Was mich wundert.
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Da einige Hinweise nichts fruchten.....
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Update:>> Hier lesen

.................
Manchmal staune ich Bauklötze,und baue ein Wolkenhaus.
Ich staune weiter und komme nicht mehr raus.

....................
De kleine Eisbeer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.02.2010, 16:08   #19 (permalink)
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Zitat:
Zitat von De kleine Eisbeer Beitrag anzeigen
Was mich wundert.
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tja, da das kindergeld voll als einkommen berechnet wird, kannst du dir ja mal ausrechnen, wie viel da tatsächlich dann für ein kind an harz4 gezahlt wird!
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Alt 26.02.2010, 22:43   #20 (permalink)
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Und das Kind muss von seiner Regelleistung anteilig die Miete und die Heizkosten mittragen , da es mit seinen Eltern eine Bedarfsgemeinschaft bildet.

Bei meiner NEU-Berechnung des ALG II geht alles drunter und drüber, nächste Woche kann ich mehr dazu tippseln.

LG
Conny
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