AG Nienburg erlaubt Dashcam-Aufzeichnungen als Beweismaterial

schnippewippe

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Könnte mal hilfreich sein.
AG Nienburg erlaubt Dashcam-Aufzeichnungen als Beweismaterial

Erstmals hat ein Gericht in Deutschland die eine Auseinandersetzung im Straßenverkehr dokumentierenden Aufzeichnungen einer sogenannten Dashcam als Beweismittel zugelassen. Die Aufzeichnungen seien hier anlassbezogen und damit im Einklang mit Datenschutzrecht erstellt worden, weil die Kamera nicht dauerhaft gelaufen, sondern vom Nutzer erst eingeschaltet worden sei, als die Auseinandersetzung bereits begonnen hatte, so das Amtsgericht Nienburg. In einem solchen Fall dürfe die abstrakte Furcht vor einer allgegenwärtigen Datenerhebung nicht dazu führen, dass den Bürgern «sachgerechte technische Hilfsmittel zur effektiven Rechtsverfolgung kategorisch vorenthalten werden» (Urteil vom 20.01.2015, Az.: 4 Ds 155/14, 4 Ds 520 Js 39473/14 (155/14))..................................mehr im link
 
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