Krankenkasse darf nicht nur Festpreis für Hörgeräte zahlen

schnippewippe

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Da es viele Bürger gibt die unter Schwerhörigkeit leiden , könnte das vielleicht mal gut sein zu wissen. .

Krankenkasse darf nicht nur Festpreis für Hörgeräte zahlen

Kann nur ein höherwertiges, teures Hörgerät eine Schwerhörigkeit weitgehend ausgleichen, muss die Krankenkasse die Kosten hierfür grundsätzlich voll übernehmen. Die Kasse darf den Versicherten dann nicht auf den geringeren Festbetrag verweisen, den sie üblicherweise für Hörgeräte gewährt, entschied das Hessische Landessozialgericht (LSG) in Darmstadt in einem am Donnerstag, 04.09.2014, veröffentlichten Urteil (AZ: L 8 KR 352/11)....................................
 
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