« Der neue Bußgeldkatalog ab 01.05.2014

schnippewippe

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Zum 01.05.2014 erfolgt eine grundlegende Neuregelung des Verkehrszentralregisters und des Punktesystems.
Nach dem neuen System richtet sich die Punktezahl nach der Schwere der Tat. Die Eintragungsgrenze ist dabei für Verkehrsverstöße ab dem 01.05.2014 von bislang 40,00 EUR auf 60,00 EUR angehoben worden. Einzelheiten zu den einzelnen Verkehrsverstößen sind in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) zu finden.

Punkteskala:................................im link
 

Bernie

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Bußgeldkatalog ab 01.05.2014 (www.bussgeld-info.de)

Punkte, die bereits nach dem alten System in Flensburg gespeichert sind, werden nach einem bestimmten Umrechnungsschlüssel in das neue Fahrereignungsregister übernommen. Allerdings werden zum 01.05.2014 alle Delikte automatisch gelöscht, die nach dem neuen Recht nicht mehr eintragungsfähig sind.
Alte Punkte werden sogar gelöscht (Umrechnungstabelle ist ebenfalls im Link)
 
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