Krankenkassen: Schuldenerlass für Rückkehrer bis 31. Dezember

schnippewippe

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Krankenkassen: Schuldenerlass für Rückkehrer

Versicherte mit Beitragsschulden und alle ohne Versicherung profitieren seit dem 1. August von einem gesetzlichen Schuldenerlass.

Vor allem diejenigen, die bisher nicht krankenversichert sind oder vorübergehend ohne Krankheitsschutz dastehen, scheuen den Gang in eine Krankenkasse. Der häufigste Grund: Fällige Nachforderungen, die sich seit der Einführung der Versicherungspflicht erbarmungslos meist zu mehreren tausend Euro angesammelt haben. Der Gesetzgeber zeigte ein Einsehen und hat diese drückende Last den Betroffenen nun vorübergehend genommen. Bis zum 31. Dezember werden aufgehäufte Schulden von den Krankenkassen gestrichen. Wer derzeit nicht versichert ist, sollte die Regelung für sich nutzen und schuldenfrei neu oder nochmals in einer Krankenkasse starten. Ab 2014 wird die Nachzahlung versäumter Beiträge wieder fällig.

Empfindliche Nachzahlungen......................weiter im link
 
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