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Dresden hebt zulässige Mieten für Sozialhilfe- und ALG-II-Empfänger an
Bei 1-Personen-Haushalten steigt die zulässige Miete von 276 Euro auf 304,79 Euro. Das sind mehr als zehn Prozent.
Bei 1-Personen-Haushalten steigt die zulässige Miete von 276 Euro auf 304,79 Euro. Das sind mehr als zehn Prozent.