Sorgerecht für nichteheliche Väter: Ab 19.5.2013 neues Recht in Kraft

schnippewippe

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Sorgerecht für nichteheliche Väter: Ab 19.5.2013 neues Recht in Kraft

Wir erinnern uns: Mit Beschluss vom 21. Juli 2010 – 1 BvR 420/09 entschied das BVerfG, dass die bisherige Rechtslage zum Sorgerecht nichtehelicher Väter mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sei. Es hob die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften auf und setzte als Übergangslösung an deren Stelle eine Regelung, nach dem dem nichtehelichen Vater die gemeinsame Sorge einzuräumen ist, wenn dies dem Kindeswohl entspricht.
Damit war die entstandene Gesetzeslücke provisorisch geschlossen. Und die nichtehelichen Väter hatten über ein Gerichtsverfahren auch gegen den Willen der Mütter Zugang zur elterlichen Sorge erhalten.

Nun hat der Gesetzgeber neue Regeln aufgestellt, die den Weg zum Sorgerecht noch weiter vereinfachen. Jetzt läuft die Sache wie folgt:...........weiter im link
 
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