Reform des Flensburger Punktesystems für Verkehrssünder

schnippewippe

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Reform des Flensburger Punktesystems für Verkehrssünder

Im Punktesystem soll es nach der Gesetzesänderung künftig nur noch drei Kategorien geben:

Ein Punkt bei Ordnungswidrigkeiten, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen,
zwei Punkte bei Ordnungswidrigkeiten, die die Verkehrssicherheit “besonders” beeinträchtigen sowie bei Straftaten ohne Führerscheinentzug,
und drei Punkte bei Straftaten mit Führerscheinentzug.

Die Transparenz solle durch Verzicht auf komplizierte Tilgungsregelungen erreicht werden. Künftig gelten feste Tilgungslisten für die jeweiligen Verkehrsverstöße und ein einheitlicher Beginn für die Tilgungsfristen mit dem Tag der Rechtkraft.

Quelle: Termininformation Bundestag März 2013.........
 
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