Alkohol und das Unfallrisiko

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Klaus202

Guest
Alkohol im Straßenverkehr

Alkohol und Drogen gehören zu den Hauptunfallursachen im Straßenverkehr. Entsprechend hat der Gesetzgeber Grenzwerte für den Alkoholkonsum hinter dem Steuer festgelegt. Je nach Promille-Wert wird zwischen Straftat und Ordnungswidrigkeit unterschieden.

Seit dem 1.4.2001 gilt in Deutschland die 0,5 Promille-Grenze. Wer mit wer mit mindestens 0,5 Promille Alkohol im Blut oder mit 0,25 mg Alkohol pro Liter Atemluft am Steuer erwischt wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld und einem Fahrverbot rechnen. Das Bußgeld reicht hier bis zu 1.500 Euro, das Fahrverbot von einem bis zu drei Monaten. Zusätzlich werden in Flensburg vier Punkte für den Sünder notiert. Wer gar Anzeichen von Fahrunsicherheit erkennen lässt oder einen Unfall verursacht, muss mit 7 Punkten, Bußgeld- oder Freiheitsstrafe und einem Führerscheinentzug rechnen.

Alkohol im Straßenverkehr

Alkohol am Steuer gilt als Unfallursache Nummer eins.
Alkohol am Steuer gilt als Unfallursache Nummer eins.
0,0 Promille-Grenze für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren

Aber schon bei Werten über 0,3 Promille kann bei auffälligem Fahrverhalten oder einem Unfall von einer relativen Fahruntüchtigkeit ausgegangen werden..

Weiterlesen: Link entfernt (!) Alkohol und das Unfallrisiko[/url]
 
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schnippewippe

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Alkohol im Straßenverkehr: Innenminister will Promillegrenze für Radfahrer senken

Gegen betrunkene Radfahrer sollte nach Ansicht von Ralf Jäger rigoroser vorgegangen werden. Der NRW-Innenminister hat eine Senkung der Promillegrenze von 1,6 auf 1,1 gefordert. Jenseits dieses Wertes sei die Unfallgefahr immens hoch...................lesen im link
Schade das der Post oben von Klaus202 eher als Werbung gedacht ist.
Das schliesse ich aus dem was ich im Link bei ihm finde.


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