Anhebung von Sozialhilfe Grundsicherung im Alter sowie bei Erwerbsminderung und ALG

schnippewippe

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Anhebung von Sozialhilfe Grundsicherung im Alter sowie bei Erwerbsminderung und ALG II
Die neuen Regelbedarfe im Überblick:

Alleinlebende (Regelbedarfsstufe 1): 382 Euro (plus acht Euro)
Paare/Bedarfsgemeinschaften (Regelbedarfsstufe 2): 345 Euro (plus acht Euro)
Erwachsene im Haushalt anderer (Regelbedarfsstufe 3): 306 Euro (plus sieben Euro)
Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren (Regelbedarfsstufe 4): 289 Euro (plus zwei Euro)
Kinder von sechs bis unter 14 Jahren: 255 Euro (plus vier Euro)
Kinder von null bis sechs Jahren: 224 Euro (plus fünf Euro)..........aus dem link
 
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