Garagenvertrag mit der Post? Zustellung der Pakete an einen vereinbarten Ort

schnippewippe

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Garagenvertrag mit der Post?
Zustellung der Pakete an einen vereinbarten Ort

Frau T. aus dem Landkreis Nordwestmecklenburg wurde von Ihrem Postboten angesprochen, ob sie einen Garagenvertrag abschließen möchte. Sie bekommt doch öfter Pakete von Versandhäusern und da sie berufstätig ist, können die Pakete nicht immer an sie persönlich übergeben werden. Dann muss sie zur Post ins Nachbardorf, um sich die Pakete selbst abzuholen. Den Gang kann sie durch den Abschluss eines Vertrages mit der Deutschen Post sparen. Dieser nennt sich offiziell „Vollmacht zum Empfang von gewöhnlichen Briefsendungen“. Es wird dann auf dem Grundstück oder im Haus ein Platz vereinbart (z. B. die Garage), an dem die Postsendung abgelegt wird, der Postbote quittiert und die Sache gilt als zugestellt. Dieser Ort soll durch Dritte nicht einsehbar und nicht frei zugänglich sein.

„Der Abschluss eines solchen Vertrages sollte sehr gut überlegt werden“, rät Sylke Sielaff von der Verbraucherzentrale. „Denn hier soll das Risiko des Verlustes auf den Empfänger übertragen werden“.


Wenn das Paket abgestellt wurde und dennoch verschwunden ist, haftet der Zusteller nicht, denn durch die Unterschrift wurde der Paketdienst von der Haftung freigestellt. Auch ist die Regulierung über die Transportversicherung der Post kaum möglich.

Statt eines solchen Vertrages gibt es andere Möglichkeiten der Zustellung bei Abwesenheit, z. B. die Vereinbarung einer anderen Lieferadresse oder die Nachbarschaftshilfe.

Übrigens gilt diese Vollmacht bis zum schriftlichen Widerruf. Nur, an welche Adresse dieser zu richten ist, das bleibt das Geheimnis der Deutschen Post AG. Oder soll der Brief dann in der Garage abgelegt werden?.................aus dem link
 
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