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Alt 31.12.2011, 09:02   #1 (permalink)
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Benutzerbild von Skyworld
 
Registriert seit: 09.12.2011
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 5
Standard Guten Rutsch

Wünsche ALLEN einen guten Rutsch ins 2012er

Paßt auf Euch auf und übertreibt es nicht heute Abend!!! Ich werde es zu Hause Krachen lassen...

Beste Grüße, Sascha
Skyworld ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.12.2011, 10:45   #2 (permalink)
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Benutzerbild von schnippewippe
 
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 10.429
Standard AW: Guten Rutsch

Da schliesse ich mich doch mal an.





Der Mensch, der man im alten war,

den schleppt man mit ins neue Jahr,

die Last bleibt nicht zurück.

Doch ob sie groß ist oder klein:

Es kann ein neuer Anfang sein.

Viel Glück, viel Glück, viel Glück






.
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schnippewippe ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.12.2011, 12:27   #3 (permalink)
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Registriert seit: 31.12.2011
Beiträge: 1
Standard AW: Guten Rutsch

Ich schliesse mich ebenfalls an ...
regim ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.12.2011, 14:29   #4 (permalink)
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von schnippewippe
 
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 10.429
Standard AW: Guten Rutsch

Beischlaf in der Silvesternacht kann strafbar sein…
31 Dez


Zitat:
Zumindest bis zum 1. StrRG (1969). Bis dahin galt § 179 Abs. 1 StGB a.F.: Erschleichung des außerehelichen Beischlafs. Der erste Absatz lautete: Wer eine Frauensperson zur Gestattung des Beischlafs dadurch verleitet, daß er eine Trauung vorspiegelt, oder einen anderen Irrtum in ihr erregt oder benutzt, in welchem sie den Beischlaf für einen ehelichen hielt, wird mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren bestraft.

§ 179 a.F. wurde damals von den Gerichten auch entsprechend ernst genomen. So bestätigte das OLG Koblenz 1966 die Verurteilung des Angeklagten nach § 179, der den Irrtum Frau Scha.s ausnutzte, um den außerehelichen Beischlaf zu vollführen.....................................

..............................Die Revision des Angeklagten wurde verworfen. Dem OLG Koblenz nach sei es „durchaus möglich und keineswegs denkgesetzwidrig“, dass ein Irrtum über den Beischläfer bei Frau Scha. hervorgerufen wurde, auch wenn die Revision rügte, dass Herr Scha. „oberschenkelamputiert“ gewesen sei und der Geschlechtsverkehr mit dem Angeklagten in bekleidetem Zustand geschah. Die Strafe von 8 Monaten Zuchthaus wurde bestätigt.................mehr darüber im link
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