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Alt 08.09.2011, 09:06   #1 (permalink)
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Standard Schwarzfahren wider Willen

Ohne Fahrschein
Was tun, wenn der Automat auf dem Bahnsteig nicht funktioniert?

Zitat:

Schwarzfahren wider Willen


Laut den Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn muss jeder Reisende vor Fahrtantritt eine Fahrkarte gelöst haben. Im überregionalen Bahnverkehr ist es möglich, beim Zugbegleiter eine Fahrkarte nachzukaufen, im Regionalverkehr der Deutschen Bahn geht dies in der Regel nicht. Es gibt aber einzelne Verkehrsunternehmen, die auch auf Regionalstrecken den Ticketerwerb im Zug ermöglichen, sei es bei einem Schaffner, sei es an einem Automaten. Wer aber im Regionalverkehr der Deutschen Bahn keine gültige Fahrkarte vorweisen kann, ist ein „Schwarzfahrer“. Er ist verpflichtet, das sogenannte „erhöhte Beförderungsentgelt“ zu entrichten, meistens 40 Euro. Wer am Fahrkartenautomaten gescheitert ist, kann sich jedoch gegen den Vorwurf des Schwarzfahrens wehren.
Tipps:
Zwei Frauen vor Fahrkartenautomat tauschen Telefonnummern aus
Tauschen Sie Telefonnummern mit Kunden, die auch kein Ticket kaufen konnten

Notieren Sie die Nummer des Fahrscheinautomaten.
Tauschen Sie Telefonnummern mit Bahnkunden, die auch kein Ticket kaufen konnten.
Machen Sie vom fehlerhaften Display oder anderen Beschädigungen ein Foto, zum Beispiel mit Ihrem Handy......................mehr im link
__________________
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Verbraucherzentrale erklärt was bei Zeitungsabo PVZ zu tun ist.

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitr...Abo-Abzocke%3F

Musterbriefe von der Verbraucherzentrale
http://www.verbraucherzentrale-rlp.d...nk618091A.html


Musterbrief für die Bank


Musterbrief Telefonandieter unberechtigte Forderung
http://www.vz-bawue.de/mediabig/143521A.pdf
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