Zitat:
Zitat von schnippewippe
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Bald ist nicht ganz richtig.
Wie es in dem Artikel steht gilt das schon seit Ende 2010.
Und was vergessen wird,es werden nicht zukünftige Geldbußen eingefordert,sondern auch vergangende.
Da die Verjährungsfristen im Ausland länger sind ist es möglich Verstößeeinzutreiben die ein paar Jahre her sind.
Italien,5 Jahre,Belgien 1 Jahr,Niederlande normal 2 Jahre,rechtskräftige Bescheide 2 Jahre,6 Monate.
Ps.
Zwischen Deutschland und Österreich besteht seit einiger Zeit ein Vollstreckungsabkommen, durch das ein österreichisches Bußgeld in Deutschland beigetrieben werden kann.
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Manchmal staune ich Bauklötze,und baue ein Wolkenhaus.
Ich staune weiter und komme nicht mehr raus.
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