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Alt 26.06.2011, 08:12   #1 (permalink)
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Standard Strengere Regeln für Hunde in Niedersachsen ab dem 1. Juli 2011

Strengere Regeln für Hunde in Niedersachsen ab dem 1. Juli 2011

Zitat:
.............Die Neufassung beinhaltet nun – über die bisherigen Auflagen, insbesondere bezüglich der sogenannten “gefährlichen Hunde” hinaus – unter anderem die Verpflichtung, dass jede Person, die in Niedersachsen einen Hund hält, zukünftig sachkundig sein muss. ..................

Neu ist auch die Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung für alle Hunde ab einem Alter von sechs Monaten sowie die Pflicht zur Kennzeichnung (Chippen) der Hunde ab einem Alter von sechs Monaten, um die Identifizierung sicherzustellen. ..............................aus dem link
__________________
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Verbraucherzentrale erklärt was bei Zeitungsabo PVZ zu tun ist.

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitr...Abo-Abzocke%3F

Musterbriefe von der Verbraucherzentrale
http://www.verbraucherzentrale-rlp.d...nk618091A.html


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http://www.vz-bawue.de/mediabig/143521A.pdf
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Alt 17.08.2011, 22:52   #2 (permalink)
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Standard : Haftpflichtversicherung für Hunde ab 1. September in Thüringen Pflicht

Für Hund und Herrchen: Haftpflichtversicherung für Hunde ab 1. September in Thüringen Pflicht

Zitat:
Verbraucherzentrale Thüringen berät Hundehalter bei der Suche nach einer Versicherung
Die Verbraucherzentrale Thüringen weist Hundehalter auf die in Thüringen neu eingeführte Haftpflichtversicherung für Hunde hin. Wer künftig keine Geldbuße riskieren will, sollte sich den Versicherungsschutz rasch zuzulegen. Die gesetzlich festgelegte Mindestversicherungssumme beträgt 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden. Die Verbraucherzentrale rät zu einer Versicherungssumme von pauschal mindestens drei Millionen Euro für Personen- und Sachschäden.

Die neue Versicherungspflicht gilt für alle Hunde, unabhängig von der Rasse. Durch die Hundehaftpflichtversicherung soll gewährleistet werden, dass Geschädigte künftig besser geschützt sind. Gleichzeitig soll für den Hundehalter das finanzielle Risiko, das mit möglichen Schadenersatzforderungen einhergeht, minimiert werden. Den Abschluss der Haftpflichtversicherung hat der Hundehalter innerhalb von sechs Monaten unter Vorlage der entsprechenden Nachweise bei der zuständigen Ordnungsbehörde anzuzeigen. Zuständige Behörde nach diesem Gesetz ist die Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft oder erfüllende Gemeinde jeweils im übertragenen Wirkungskreis, in der der Halter des Tieres wohnt.

Je nach Hunderasse und Leistungsumfang unterscheiden sich die Versicherungsprämien erheblich. So verlangen bspw. manche Versicherer für bestimmte Rassen einen Aufpreis. Während in fast allen Tarifen sogenannte Deckschäden in der Regel mitversichert sind, erfassen nicht alle Policen den Schutz bei Mietsachschäden. Dem Hundehalter kann das teuer zu stehen kommen. Auch bei einer Hunde-Haftpflicht lohnt sich deshalb mit Blick auf die zu zahlenden Beiträge und Leistungen ein Versicherungsvergleich.

Beratungstermine können vereinbart werden unter Telefon 0361 55514-0 sowie in jeder Verbraucherberatungsstelle. ..............aus dem link
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