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Alt 25.05.2011, 11:44   #1 (permalink)
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Standard Ohne Parkschein = 5 EURO, mit abgelaufenem Parkschein bis zu 25 EURO ?

Ohne Parkschein = 5 EURO, mit abgelaufenem Parkschein bis zu 25 EURO ?

Werde ich mal meinen Bruder verklickern.
Zitat:
Nachdem im Berliner Innenstadtbereich fast überall der Parkraum bewirtschaftet wird, sind für das Parken ohne Parkvignette zwischen 1,00 Euro und 3,00 EURO je Stunde fällig.

Der Kraftfahrer, der artig einen Parkschein löst und die Parkdauer überzieht, muss mit einem “Knöllchen” bis zu 25 EURO rechnen. Häufig werden von den Politessen 20 EURO “berechnet”.

Der pfiffige Kraftfahrer verzichtet ganz auf das Lösen eines Parkscheines und hofft darauf, nicht erwischt zu werden. Erwischt es ihn doch, wird er mit einem Bußgeld von 5 EURO “bedacht”.

Der geübte Schwarzparker empfiehlt daher aus Kostengründen ganz auf das Lösen eines Parkscheines zu verzichten, da er so allenfalls eine Geldbuße von 5 EURO und nicht bis zu 25 EURO riskiert..................aus dem link
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Alt 04.08.2011, 22:54   #2 (permalink)
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Standard AW: Ohne Parkschein = Göttinger Studenten betrieben Betrug mit gefälschten Parkschein

Göttinger Studenten betrieben Betrug mit gefälschten Parkscheinen
Zitat:
Göttingen. Ein groß angelegter Betrug mit gefälschten Parkscheinen bleibt für zwei Göttinger Studenten ohne gravierende Folgen. Die Stadt Göttingen hatte im vergangenen November gegen die beiden Studenten Strafanzeige wegen Urkundenfälschung erstattet......................................... ....................

......................................

Die Ermittlungen ergaben, dass die Studenten über einen ganzen Vorrat an vordatierten Parkscheinen verfügten. Am Ende kamen sie glimpflich davon: Die Staatsanwaltschaft Göttingen hat die Verfahren jetzt eingestellt.

Eine der Beschuldigten war eine Jura-Studentin. Die zur Tatzeit 20-jährige Frau habe sich sehr reuig gezeigt, sagte am Donnerstag Staatsanwaltschaftssprecher Hans Hugo Heimgärtner. Das gegen sie eingeleitete Verfahren sei nach Jugendrecht eingestellt worden.

Beim anderen Beschuldigten wurde nach Erwachsenenstrafrecht verfahren. Der 21-jährige Student musste eine Geldbuße von 250 Euro zahlen, im Gegenzug wurde das Verfahren eingestellt....................aus dem link
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