AW: Briefgeheimnis aufgehoben für die Empfänger von ALG
Zitat:
Zitat von schnippewippe
Briefgeheimnis aufgehoben für die Empfänger von ALG
|
??? wie soll das gehen?
Zitat:
(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
(2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.
Art.10 GG
|
Und wenn Briefe geöffnet werden dürfen,z.B. durch den Zoll,dann glaube ich das dies nur Beamte dürfen.
 Und die Beamte der Post geniessen ihren Vorruhestand.
__________________
.
Da einige Hinweise nichts fruchten.....
Wer fremde eMails veröffentlicht...wird für 1 Woche gesperrt.
Wer Klarnamen verwendet....wird für 1 Woche gesperrt.
Wer "böse" Wörter benutzt....wird für 1 Woche gesperrt
Update:>> Hier lesen
.................
Manchmal staune ich Bauklötze,und baue ein Wolkenhaus.
Ich staune weiter und komme nicht mehr raus.
....................
Geändert von De kleine Eisbeer (26.04.2011 um 10:08 Uhr)
|