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Alt 26.04.2011, 09:05   #1 (permalink)
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Benutzerbild von schnippewippe
 
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 10.429
Böse Briefgeheimnis aufgehoben für die Empfänger von ALG

Briefgeheimnis aufgehoben für die Empfänger von ALG
Zitat:
Die Deutsche Post soll künftig im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit Briefe und Akten von Arbeitslosen öffnen, elektronisch erfassen und dann an die BA weiterleiten.

Die Digitalisierung soll Arbeitsprozesse erleichtern. Das unter dem Namen “Elektronische Akte” (eAkte) vorgesehene Projekt soll ab 1. Oktober 2011 in Sachsen-Anhalt und Thüringen erprobt werden
BA-Vorstandsmitglied Raimund Becker sagte, es gehe um 35 Millionen Akten der Arbeitslosenversicherung und der für das Kindergeld zuständigen Familienkassen. Speziell geschulte Mitarbeiter der Post in Halle und Berlin sollen demnach die Briefe von Arbeitslosen öffnen, elektronisch erfassen und per Datenleitung an die Bundesagentur schicken.

Alle Post-Mitarbeiter sollen zur Geheimhaltung verpflichtet werden und in abgeschotteten Hochsicherheitszentren arbeiten. Die Kundendaten und die eingehende Post werden den Plänen zufolge in gesicherten und verplombten Transportzentren angeliefert. Das Projekt wurde vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert. “Der Datenschutz ist gewährleistet”, sagte Becker.

Da ist wieder einmal eine ganz große “Kacke” am Dampfen.
..................weiter im link
__________________
Foren Regeln !

Verbraucherzentrale erklärt was bei Zeitungsabo PVZ zu tun ist.

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitr...Abo-Abzocke%3F

Musterbriefe von der Verbraucherzentrale
http://www.verbraucherzentrale-rlp.d...nk618091A.html


Musterbrief für die Bank


Musterbrief Telefonandieter unberechtigte Forderung
http://www.vz-bawue.de/mediabig/143521A.pdf
schnippewippe ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.04.2011, 10:02   #2 (permalink)
Super-Moderator
 
Registriert seit: 12.09.2009
Beiträge: 2.628
Standard AW: Briefgeheimnis aufgehoben für die Empfänger von ALG

Zitat:
Zitat von schnippewippe Beitrag anzeigen
Briefgeheimnis aufgehoben für die Empfänger von ALG
??? wie soll das gehen?
Zitat:
(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
(2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.
Art.10 GG
Und wenn Briefe geöffnet werden dürfen,z.B. durch den Zoll,dann glaube ich das dies nur Beamte dürfen.
Und die Beamte der Post geniessen ihren Vorruhestand.
__________________
.
Da einige Hinweise nichts fruchten.....
Wer fremde eMails veröffentlicht...wird für 1 Woche gesperrt.
Wer Klarnamen verwendet....wird für 1 Woche gesperrt.
Wer "böse" Wörter benutzt....wird für 1 Woche gesperrt
Update:>> Hier lesen

.................
Manchmal staune ich Bauklötze,und baue ein Wolkenhaus.
Ich staune weiter und komme nicht mehr raus.

....................

Geändert von De kleine Eisbeer (26.04.2011 um 10:08 Uhr)
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