Ab dem 19. Januar 2013 wird es ernst. ...
"Fahrerlaubnisse ab 2013 mit „Verfallsdatum""
Zitat:
Bisher wohl weitgehend unbemerkt, setzt die 6. ÄndVFeV die Vorgaben der Dritten Führerschein-Richtlinie (2006/126/EG) für die nur noch zeitlich befristete Geltungsdauer der Führerscheine in nationales Recht um. In Art. 16 Abs. 1 der Dritten Führerschein-Richtlinie ist vorgesehen, dass die Mitgliedstaaten die entsprechenden Vor-schriften bis zum 19.01.2011 erlassen und veröffentlichen, wenngleich diese Regelungen erst ab dem 19.01.2013 in Kraft treten. Entsprechend tritt die Sechste Änderungsverordnung erst am 19.01.2013 in Kraft (Art. 4 der 6. ÄndVFeV).
Weiteres s. bei Juris. Demnach werden neue Fahrerlaubnisse nur noch mit einer Gültigkeitsdauer von 10 bzw. 15 Jahren erteilt. Ferner werden weitere Fahrerlaubnisklassen eingeführt - was die Übersichtlichkeit nicht gerade erhöht.
Der Volltext der Richtlinie 2006/126/EG findet sich u.a. hier............die Links im Bericht findet ihr oben im link
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