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Alt 12.03.2011, 19:54   #1 (permalink)
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von schnippewippe
 
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 10.429
Standard Urteil unverständlich-Arbeit- "Muslim muss Bierflaschen nicht in Regale einräumen"

"Muslim muss Bierflaschen nicht einräumen"
Zitat:
Das wird den türkischen Ministerpräsidenten Erdogan freuen: Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass sich in Deutschland Arbeitnehmer muslimischen Glaubens weigern dürfen, alkoholische Getränke einzusortieren. Die Religionsfreiheit des Mitarbeiters wird damit über das Direktionsrecht des Arbeitgebers gestellt.

Im vorliegenden Fall war der Mann schon einmal in der Getränkeabteilung mit dem Auffüllen der Bierregale beschäftigt gewesen. Danach wurde er in der Frischeabteilung eingesetzt, was ihm jedoch wegen der kühleren Temperaturen gesundheitlich nicht zuträglich war. Als er wegen seiner vielen Fehlzeiten wieder in die Getränkeabteilung versetzt werden sollte, weigerte er sich mit dem Hinweis, dass ihm der Koran jeglichen Umgang mit Alkohol verbiete. Daraufhin wurde ihm gekündigt.

Laut Gerichtsurteil war die Kündigung rechtswidrig.

Der Arbeitgeber muss den Mann wieder einstellen und ihm einen Arbeitsplatz anbieten, an dem seine religiöse Überzeugung nicht beeinträchtigt wird. Außerdem muss er das Gehalt seit der Kündigung vor drei Jahren nachzahlen...........weiter im link
__________________
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Verbraucherzentrale erklärt was bei Zeitungsabo PVZ zu tun ist.

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitr...Abo-Abzocke%3F

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http://www.verbraucherzentrale-rlp.d...nk618091A.html


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Musterbrief Telefonandieter unberechtigte Forderung
http://www.vz-bawue.de/mediabig/143521A.pdf
schnippewippe ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.03.2011, 00:58   #2 (permalink)
Super-Moderator
 
Registriert seit: 12.09.2009
Beiträge: 2.628
Standard AW: Urteil unverständlich-Arbeit- "Muslim muss Bierflaschen nicht in Regale einräume

Zitat:
Zitat von schnippewippe Beitrag anzeigen
Zitat:
Zitat von Link
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass sich in Deutschland Arbeitnehmer muslimischen Glaubens weigern dürfen, alkoholische Getränke einzusortieren.
[/URL]
Aber trinken dürfen die den Alkohol.

Vielleicht kann mir mal einer sagen wo das im Koran steht.

Ps.
In vielen Gummibärchen ist Gelatine........
Info> wo die Gummibären wohnen
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.
Da einige Hinweise nichts fruchten.....
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Wer Klarnamen verwendet....wird für 1 Woche gesperrt.
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Update:>> Hier lesen

.................
Manchmal staune ich Bauklötze,und baue ein Wolkenhaus.
Ich staune weiter und komme nicht mehr raus.

....................
De kleine Eisbeer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.03.2011, 09:33   #3 (permalink)
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 30.08.2010
Beiträge: 882
Standard AW: Urteil unverständlich-Arbeit- "Muslim muss Bierflaschen nicht in Regale einräume

Zitat:
Zitat von De kleine Eisbeer Beitrag anzeigen
Aber trinken dürfen die den Alkohol.
Strenggläubige dürfen es nicht > Alkoholverbot im Islam ? Wikipedia
Zitat:
Der Konsum von Alkohol gilt sowohl im sunnitischen als auch im schi'itischen Islam und in allen Rechtsschulen als haram (verboten).
Zitat:
Zitat von De kleine Eisbeer Beitrag anzeigen
Vielleicht kann mir mal einer sagen wo das im Koran steht.
Im Koran steht das etwas verworren:
Zitat:
Diese Haltung ist auf die in traditionellen Kreisen des Islams gebräuchliche Abrogation koranischer Bestimmungen zurückzuführen.
Zitat:
Alkoholkonsum und -verbot im Koran [Bearbeiten]
Vier Koranverse (aya) befassen sich explizit mit dem Alkoholkonsum bzw. -verbot:
Das sind die typisch willkürlichen Auslegungen, wie sie in allen Religionen existieren

Geändert von Niclas (13.03.2011 um 09:44 Uhr)
Niclas ist offline   Mit Zitat antworten
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