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Alt 13.01.2011, 02:09   #1 (permalink)
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von schnippewippe
 
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 10.429
Standard Hartz IV Empfängern Gerichtskostenvorschuß in Höhe von 150 bezahlen

Hartz IV, nur gegen Gebühr


Zitat:
Zur Zeit beträgt die durchschnittliche Verfahrensdauer 9 Monate. Für einen Hartz IV Empfänger, der um seinen Heizkostenzuschuß oder um eine neue Waschmaschine kämpft, ist das natürlich eine Zumutung. Deswegen machte die Präsidentin des Sozialgerichts, Frau Sabine Schudoma, nun einen Vorschlag.

Es solle auch von den Hartz IV Empfängern ein Gerichtskostenvorschuß in Höhe von 150 Euro verlangt werden. Damit würde dann die außergerichtliche Vergleichsbereitschaft bei den Klägern gefördert und die Anzahl der Klagen reduziert werden.

Eine echt tolle Idee: Gute 40 % seiner monatlichen Bezüge soll der Hartzi erst mal auf den Tisch des Richters legen, damit er irgendwann einmal vielleicht unter Umständen ein Urteil bekommen könnte, in dem das Gericht einen Anspruch z.B. auf einen Mehrbedarfszuschlag in Höhe von – sagen wir mal – 20 Euro monatlich feststellt. Richtig super! .............mehr im link
Also das verstehe ich echt nicht . Einem Hartz IV Empfänger steht Prozesskostenhilfe zu !!!! Soll aber 150 € zahlen.

Der Einzige Grund warum es dann weniger Klagen gibt , ist doch wohl der , dass viele Empfänger die 150 € nicht haben.

Vielleicht sollten die Ämter mal besser arbeiten.

Das muss ich jetzt echt erst einmal verdauen.

Geändert von schnippewippe (13.01.2011 um 02:11 Uhr)
schnippewippe ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.01.2011, 14:55   #2 (permalink)
Super-Moderator
 
Registriert seit: 12.09.2009
Beiträge: 2.628
Standard AW: Hartz IV Empfängern Gerichtskostenvorschuß in Höhe von 150 bezahlen

Zitat:
Zitat von schnippewippe Beitrag anzeigen
Der Einzige Grund warum es dann weniger Klagen gibt , ist doch wohl der , dass viele Empfänger die 150 € nicht haben.
Der Verfasser von dem Bericht Hartz IV, nur gegen Gebühr verbreitet eine Ente.
Zitat:
Schudoma sprach sich gegen Gerichtsgebühren aus. Sie waren jüngst auch von der Brandenburger CDU gefordert worden, um die Klagezahl einzudämmen. Nicht die Gebühr für Kläger, sondern die Wiedereinführung einer Gerichtsgebühr für Jobcenter könne einen Anreiz zur außergerichtlichen Streitbeilegung schaffen. Die Pauschalgebühr für Jobcenter von 150 Euro für jedes Verfahren, an dem sie beteiligt waren, wurde 2006 abgeschafft.
Quelle&mehr: maerkischeallgemeine
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De kleine Eisbeer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.01.2011, 15:54   #3 (permalink)
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von schnippewippe
 
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 10.429
Standard AW: Hartz IV Empfängern Gerichtskostenvorschuß in Höhe von 150 bezahlen

Na sowas Danke
schnippewippe ist offline   Mit Zitat antworten
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