schnippewippe
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Überstundenpauschale im Arbeitsvertrag: Bundesarbeitsgericht kippt Klausel
Das Bundesarbeitsgericht hatte endlich Gelegenheit, einen alten Zopf abzuschneiden, nämlich: die beliebte Überstundenpauschale.
Unter einer Überstundenpauschale versteht man eine Regelung im Arbeitsvertrag, die regelt, dass mit dem Gehalt Mehrarbeit / Überstunden abgegolten sind (Pauschalabgeltung).
“In Deutschland wurden 2009 rund eine Milliarde bezahlter Überstunden geleistet”, sagt Eugen Spitznagel, Leiter der Forschungsgruppe Arbeitszeit und Arbeitsmarkt beim Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg. In etwa der gleichen Größenordnung dürfte es unbezahlte Überstunden geben, schätzt der Experte.” so T-Online Business.......................mehr darüber im link