Zurück   Echte-Abzocke.de > Weitere Themen > Smalltalk und Offtopic

Jetzt kostenlos registrieren. Mitglieder surfen ohne Werbung auf Echte-Abzocke.de!

Antwort

 

Themen-Optionen Ansicht
Alt 21.08.2010, 15:07   #1 (permalink)
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von schnippewippe
 
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 9.719
Standard Leistungen ALG II

Vermögenswirksame Leistungen und ALG II
Zitat:
2. Anrechnung der vermögenswirksamen Leistungen nur in Höhe des Arbeitgeberanteils

Die Rechtsprechung (LSG Mainz vom 25.11.2008, AZ. : L 3 AS 118/07) hat jedenfalls den Arbeitgeberanteil an den vermögenswirksamen Leistungen anrechnungsfrei belassen. Sie hat dies damit begründet, dass dieser Arbeitgeberanteil eine zweckgebundene Zuwendung im Sinne des § 11 Absatz 3 SGB II darstelle. Das BSG hatte in seiner Entscheidung vom 27.02.2008 den Arbeitnehmeranteil an vermögenswirksamen Leistungen für voll anrechenbar erklärt.

3. Keine Anrechnung der vermögenswirksamen Leistungen

Am besten für die Betroffenen wäre natürlich, wenn sowohl der Arbeitgeberanteil als auch der Arbeitnehmeranteil nicht angerechnet werden würden. Hierfür spricht, dass auch eine betriebliche Altersvorsorge anrechnungsfrei bleibt, so dass sich in Hinblick auf eine erforderliche Gleichbehandlung auch eine vollständige Nichtanrechnung der vermögenswirksamen Leistungen vertreten lässt.............weiter im link
__________________
Vorsicht sonst droht Sperrung
Damit es nicht im Thread untergeht und keiner sagen kann er hat es nicht gewusst!
***********
“Brieffreundschaft mit einem Abzocker”

Verbraucherzentrale erklärt was bei Zeitungsabo PVZ zu tun ist.
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitr...Abo-Abzocke%3F

Musterbriefe von der Verbraucherzentrale
http://www.verbraucherzentrale-rlp.d...nk618091A.html

Musterbrief für die Bank
schnippewippe ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.07.2011, 13:21   #2 (permalink)
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von schnippewippe
 
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 9.719
Standard Höhere Erwerbstätigen-Freibeträge für ALG-II-Empfänger

Höhere Erwerbstätigen-Freibeträge für ALG-II-Empfänger

Zitat:
Seit dem 01.07.2011 gelten höhere Hinzuverdienstgrenzen für das ALG II für die Spanne zwischen 100,- € und 1.000,00 €. Hier werden statt wie bisher 10 % nun 20 % nicht auf die Leistungen nach dem SGB II angerechnet.


Ansonsten bleibt es bei den bisherigen Regelung der Freibeträge.
Danach werden Einkommen bis 100,- € überhaupt nicht und Einkommen über 1.000,- € in Höhe von 10 % angerechnet (bis zur Höhe von 1.200,00 € bzw. 1.500,00 € bei Haushalten mit Kindern).............aus dem link
__________________
Vorsicht sonst droht Sperrung
Damit es nicht im Thread untergeht und keiner sagen kann er hat es nicht gewusst!
***********
“Brieffreundschaft mit einem Abzocker”

Verbraucherzentrale erklärt was bei Zeitungsabo PVZ zu tun ist.
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitr...Abo-Abzocke%3F

Musterbriefe von der Verbraucherzentrale
http://www.verbraucherzentrale-rlp.d...nk618091A.html

Musterbrief für die Bank
schnippewippe ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are aus


Wichtig: Nach Rechtsberatungsgesetz darf nur ein zugelassener Rechtsanwalt eine Rechtsberatung
im Einzelfall durchführen. Diskutiert daher bitte nur allgemeine Rechtsfragen in unserem Forum.


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 09:49 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, vBulletin Solutions, Inc.

Content Relevant URLs by vBSEO 3.3.2