21.08.2010, 15:07
|
#1 (permalink)
|
|
Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 9.719
|
Leistungen ALG II
Vermögenswirksame Leistungen und ALG II
Zitat:
2. Anrechnung der vermögenswirksamen Leistungen nur in Höhe des Arbeitgeberanteils
Die Rechtsprechung (LSG Mainz vom 25.11.2008, AZ. : L 3 AS 118/07) hat jedenfalls den Arbeitgeberanteil an den vermögenswirksamen Leistungen anrechnungsfrei belassen. Sie hat dies damit begründet, dass dieser Arbeitgeberanteil eine zweckgebundene Zuwendung im Sinne des § 11 Absatz 3 SGB II darstelle. Das BSG hatte in seiner Entscheidung vom 27.02.2008 den Arbeitnehmeranteil an vermögenswirksamen Leistungen für voll anrechenbar erklärt.
3. Keine Anrechnung der vermögenswirksamen Leistungen
Am besten für die Betroffenen wäre natürlich, wenn sowohl der Arbeitgeberanteil als auch der Arbeitnehmeranteil nicht angerechnet werden würden. Hierfür spricht, dass auch eine betriebliche Altersvorsorge anrechnungsfrei bleibt, so dass sich in Hinblick auf eine erforderliche Gleichbehandlung auch eine vollständige Nichtanrechnung der vermögenswirksamen Leistungen vertreten lässt.............weiter im link
|
|
|
|